Aktive Veredelung
(AV / AV-Schein)
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Was bedeutet aktive Veredelung beim Zoll?
Die aktive Veredelung ist ein zollrechtliches Verfahren, das es Unternehmen erlaubt, Nicht-Unionswaren in die Europäische Union – etwa nach Deutschland – einzuführen, um sie dort zu bearbeiten, auszubessern, zu reparieren oder weiterzuverarbeiten.
Die aktive Veredelung darf nur mit einer zollrechtlichen Bewilligung genutzt werden – dabei unterscheidet der Zoll zwischen einer förmlichen und einer vereinfachten Bewilligung, je nach Verfahrensumfang und Häufigkeit.
Dabei profitieren sie von einem entscheidenden Vorteil: Während des Veredelungsprozesses fallen weder Einfuhrabgaben noch sonstige Abgaben oder handelspolitische Beschränkungen an. Erst nach Abschluss der Veredelung wird entschieden, ob die fertigen Produkte in der EU verbleiben oder wieder ausgeführt werden.
Im Gegensatz dazu steht die passive Veredelung, bei der Waren aus der EU vorübergehend ins Nicht-EU-Ausland exportiert und nach der Veredelung (Bearbeitung, Verarbeitung, Ausbesserung) wieder importiert werden.
Aktive Veredelung
Beantragung der EORI-Nummer
Zollabwicklung mit ATLAS
Beantragung der aktiven Veredelung (AV-Schein)
Internationale Spedition, Hersteller oder Händler: Ob Sie einzelne Leistungen buchen oder Ihre Importaktivitäten komplett outsourcen wollen − wir unterstützen Sie gerne. Als erfahrener Zollagent übernehmen wir für Sie die vollständige Beantragung der zollrechtlichen Bewilligung zur aktiven Veredelung und beantragen den AV-Schein beim Zoll für Sie.
Wir prüfen Ihren Vorgang und setzen die erforderlichen Schritte um. Bitte beachten: Als Importeur und/oder Exporteur sind Sie verpflichtet, eine gültige EORI-Nummer (Zollnummer) zu führen.
Kontaktieren Sie uns unter +49 (0) 6181-306 66 93 oder schreiben Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular.
Zollabwicklung vom Profi
Setzen Sie auf eine erfahrene Zollagentur, die Sie sicher durch das komplexe zollrechtliche Regelwerk führt, bürokratische Hürden abnimmt und Ihre Lieferprozesse effizient unterstützt.
Beantragung der Bewilligung
Beantragung der passenden zollrechtlichen Bewilligung für die aktive Veredelung.
Wir prüfen im Vorfeld die Importvorschriften für Ihr Produkt
Ob es z.B. Sinn macht, einen aktiven Veredelungsschein zu beantragen.
Kosten- und Risikominimierung
Sparen Sie Aufwand und minimieren Sie Fehler – mit der professionellen Unterstützung von ZFZ, den Zollexperten, die die gesamte Zollabwicklung für Sie übernehmen.
Schnelle, reibungslose Abwicklung und Bearbeitung
Die Bearbeitung erfolgt meist am selben Tag oder innerhalb von 24 Stunden – vorausgesetzt, alle erforderlichen Daten und Unterlagen liegen vollständig vor.
Aktive Veredelung einfach erklärt
Das Verfahren der aktiven Veredelung ermöglicht es Unternehmen, Nicht-Unionswaren zollfrei in die EU einzuführen, um sie hier zu bearbeiten, verarbeiten (auszubessern) oder instand zu setzen – dabei sind sie von Einfuhrabgaben befreit. Erst nach Abschluss dieser Tätigkeiten wird entschieden, ob die Waren wieder ausgeführt oder in den freien Verkehr der EU überführt werden sollen.
Wiederausfuhr oder Überführung in den freien Verkehr:
Wird die veredelte Ware wieder aus der EU ausgeführt, fallen keine Einfuhrabgaben an. Soll sie jedoch in der EU verbleiben, kann sie in den sogenannten zollrechtlich freien Verkehr überführt werden. In diesem Fall lässt sich auf Antrag die Höhe der Einfuhrabgaben so berechnen, als ob die ursprüngliche, unveredelte Ware eingeführt worden wäre – anhand ihrer Eigenschaften wie Zolltarifnummer, Menge, Herkunft und Wert zum Zeitpunkt der Anmeldung. Das kann zu einem deutlich geringeren Abgabensatz führen. Ohne einen solchen Antrag wird die Abgabe dagegen auf Basis des fertigen Produkts berechnet.
Aktive Veredelung: Voraussetzung
Damit ein Unternehmen das Verfahren nutzen darf, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu gehören ein wirtschaftliches Interesse an der Veredelung, eine ordnungsgemäße Buchführung sowie die Fähigkeit, die zollrechtlichen Anforderungen einzuhalten. Zudem ist eine offizielle Bewilligung durch den Zoll erforderlich, die vor Beginn der Veredelung zu beantragen ist.
Varianten der aktiven Veredelung
Innerhalb der aktiven Veredelung gibt es zwei Verfahrensarten:
- Im ersten Verfahren werden keine Einfuhrabgaben erhoben, solange sich die Ware im Veredelungsverfahren befindet.
- Im zweiten Verfahren werden die Abgaben zunächst erhoben, können aber auf Antrag nachträglich erstattet werden, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Variante zur Anwendung kommt, hängt von der Bewilligung und der konkreten Abwicklung ab. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Unterschied – aktive und passive Veredelung
Bei der aktiven Veredelung werden Nicht-Unionswaren in die EU eingeführt, um sie hier zu bearbeiten, ohne dass sofort Abgaben anfallen.
Die passive Veredelung funktioniert umgekehrt: Hier werden Unionswaren vorübergehend ins Ausland ausgeführt, um sie dort verarbeiten oder reparieren zu lassen, bevor sie zollvergünstigt wieder eingeführt werden.
Beide Verfahren dienen dazu, internationale Lieferketten effizienter und kostengünstiger zu gestalten.
Aktive Veredelung: Beispiel
Die Eurostat-Statistik 2024 liefert wertvolle Einblicke: In der EU erzeugten Verarbeitungsbetriebe (z. B. in Lebensmitteln und Konsumgütern) im Jahr 2022 einen Mehrwert von rund 266 Mrd. €, was zeigt, dass industrielle Weiterverarbeitung – unter Einbeziehung von aktiver Veredelung – weiterhin eine bedeutende Rolle spielt. Diese Zahlen machen deutlich, wie wirtschaftsstark und relevant das Prinzip der Veredelung auch heute noch ist.
Ein Beispiel für die aktive Veredelung: Ein Unternehmen importiert elektronische Bauteile aus Südkorea, lässt sie in Deutschland zu fertigen Steuergeräten montieren und exportiert das Endprodukt anschließend wieder außerhalb der EU – ohne dass für die Bauteile Einfuhrabgaben anfallen. Diese Art der Veredelung erfordert eine förmliche Bewilligung, während beispielsweise Reparaturen häufig unter die vereinfachte Bewilligung fallen.
Häufige Fragen zur aktiven Veredelung
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die aktive Veredelung. Klicken Sie auf die jeweilige Frage, um weitere Informationen zu erhalten.
Was ist aktive und passive Veredelung?
Bei der aktiven Veredelung werden Nicht-EU-Waren zollfrei in die EU eingeführt, um sie zu bearbeiten oder zu verarbeiten. Die passive Veredelung funktioniert umgekehrt: Hier werden EU-Waren vorübergehend ins Ausland verbracht, dort bearbeitet und später wiedereingeführt. ZFZ als erfahrener Zollagent unterstützt Sie dabei, das passende Verfahren korrekt zu wählen und umzusetzen.
Ist eine Reparatur eine aktive Veredelung?
Ja, auch Reparaturen zählen zu den zulässigen Vorgängen im Rahmen der aktiven Veredelung – ebenso wie Verarbeitung oder Ausbesserung. Wir beraten Sie gerne, ob Ihr konkreter Reparaturfall unter das Verfahren fällt und wie Sie rechtssicher vorgehen.
Wann benötigt es eine aktive Veredelung?
Die aktive Veredelung lohnt sich immer dann, wenn Nicht-Unionswaren in der EU bearbeitet werden sollen, ohne dass sofort Einfuhrabgaben anfallen. Besonders sinnvoll ist sie bei geplanter Wiederausfuhr oder späterem EU-Verkauf – wir helfen Ihnen, Potenziale und Einsparungen frühzeitig zu erkennen.
Wie melde ich eine aktive Veredelung an?
Für die Nutzung der aktiven Veredelung ist eine zollrechtliche Bewilligung erforderlich, die vorab beim zuständigen Zollamt beantragt werden muss – meist über das ATLAS-System. Die Zollagentur ZFZ übernimmt die komplette Zollabwicklung für Sie.
Welche Arten der Bewilligung gibt es?
Es wird unterschieden zwischen der förmlichen und vereinfachten Bewilligung.
Zusammenarbeit
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Sie senden uns eine Anfrage, entweder über das Kontaktformular, per E-Mail unter oder Sie rufen uns an unter +49 (0) 6181-306 66 93.
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Nachdem wir Ihre Daten bzw. Anfrage aufgenommen haben, erhalten Sie von uns ein Angebot. Darin ist auch aufgeführt, welche Unterlagen wir benötigen, um das Zolldokument für Sie zu erstellen bzw. zu beantragen.
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Ausfuhr:
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- Handelsrechnung
- Falls ein Präferenzdokument erstellt werden soll, sind zusätzliche Unterlagen notwendig – wir informieren Sie darüber bei Bedarf.
Einfuhr:
- Vollmacht
- Handelsrechnung
- ggf. EUR.1 / ATR / Ursprungszeugnis
- Packliste
- AWB / BL oder CMR
Beauftragung und Dokumentenprüfung
Sie erteilen uns den Auftrag, indem Sie uns alle erforderlichen Unterlagen vollständig zusenden. Um alles Weitere kümmern wir uns. Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Auftrag nur bearbeiten können, wenn uns alle benötigten Informationen und Unterlagen vollständig vorliegen.
Erhalt Ihrer Zolldokumente
Je nachdem, welches Zolldokument Sie bei uns bestellt haben, erhalten Sie dieses nach Fertigstellung entweder per E-Mail (z. B. das Ausfuhrbegleitdokument) oder nach Absprache (z. B. EUR.1, ATR etc.).
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