ATLAS Ausfuhr

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ATLAS Ausfuhr am gleichen Tag oder innerhalb von 24 Std.

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Individuelle Lösungen, faire Preise, reibungslose Abwicklung, schnell und zuverlässig

Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer ATLAS-Ausfuhr? Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!

ATLAS Ausfuhr

Was ist ATLAS Ausfuhr?

ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Ausfuhrsystem) ist das elektronische Zollsystem der deutschen Zollverwaltung für die Ausfuhr (ATLAS-Ausfuhr) von Waren. Es ermöglicht die rechtssichere Abwicklung von Ausfuhranmeldungen nach den Vorschriften des Zollkodex der Union (UZK), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).

Im Bereich der Ausfuhr können Waren entweder über das Zollverfahren Ausfuhr oder das Verfahren der Passiven Veredelung (PV) abgewickelt werden.

Unternehmen sind EU-weit verpflichtet, jede Ausfuhr elektronisch über ATLAS zu melden, um Verzögerungen, Bußgelder oder rechtliche Probleme zu vermeiden. Die Pflicht zur Abgabe elektronischer Ausfuhranmeldungen gilt für alle Transportwege – ob Straße, Luft, See, Post oder Bahn. Nach erfolgreicher Anmeldung erzeugt das System das Ausfuhrbegleitdokument (ABD), das bei Exportkontrollen und zur Nachweisführung verwendet wird.

ATLAS Ausfuhr
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Zollagentur ZFZ

110% Service für Zollabwicklung und Außenhandel .

ATLAS Ausfuhr

ATLAS-Ausfuhr: Überführung in das Ausfuhrverfahren

Die Überführung von Waren in das Ausfuhrverfahren erfolgt in der Regel über ein zweistufiges Verfahren an der Ausfuhrzollstelle mithilfe einer Standard-Ausfuhranmeldung.

In Ausnahmefällen können Waren auch über das einstufige Verfahren im Normalverfahren exportiert werden. Ein vereinfachtes Verfahren ist jedoch im Rahmen des einstufigen Ausfuhrverfahrens nicht zulässig.

ATLAS Ausfuhr – Gesetzliche Grundlagen

Die Nutzung von ATLAS-Ausfuhr stützt sich auf verschiedene rechtliche Vorschriften, die Unternehmen zwingend beachten müssen:

  • Zollkodex der Union (UZK): Grundlage für die elektronischen Zollverfahren

  • Außenwirtschaftsgesetz (AWG): Regelt die Exportpflichten

  • Außenwirtschaftsverordnung (AWV): Legt Melde- und Dokumentationspflichten fest

Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zu Sanktionen, Lieferverzögerungen oder weiteren rechtlichen Konsequenzen führen.

ATLAS Ausfuhr – ATLAS Zollanmeldung Ausfuhr – Schnell und unkompliziert

Als erfahrene Zollagentur übernehmen wir die elektronische Anmeldung Ihrer Waren im ATLAS-System (ATLAS Ausfuhr) – dem offiziellen IT-Verfahren der deutschen Zollverwaltung – und sorgen so für eine rechtskonforme, zügige Abwicklung Ihrer Ausfuhren ohne Verzögerungen an den Exportpunkten.

Verlassen Sie sich auf unsere Fachkompetenz für einen effizienten und sorgenfreien Export Ihrer Waren.

Unsere Leistungen im Bereich ATLAS Ausfuhr:

Für den Warenverkehr außerhalb der EU

Ausfuhranmeldung

Anmeldung von Waren zum Export in Drittländer
Anmeldung von Waren die in ein Drittland veredelt oder repariert werden

Vorübergehende Ausfuhr

Wenn Sie Waren vorübergehend exportieren

Ihre Vorteile

Vorteile der ATLAS-Ausfuhr für Unternehmen

Mit unserem ATLAS-Ausfuhr-Service stellen wir sicher, dass Ihre Waren ohne Verzögerungen exportiert werden. ZFZ übernimmt die elektronische Anmeldung Ihrer Ausfuhren über das ATLAS-System und sorgt für die korrekte Erstellung des Ausfuhrbegleitdokuments (ABD).

Dank unserer Unterstützung erreichen Ihre Waren zeitgerecht und sicher ihr Ziel, während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Vertrauen Sie auf unsere Expertise – wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den gesamten ATLAS-Ausfuhrprozess.

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ATLAS-Ausfuhr zuverlässig von Experten

ZFZ übernimmt die elektronische Anmeldung, erstellt Ausfuhranmeldungen und sorgt für eine sichere Exportabwicklung.

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Risikominimierung & Zeitersparnis

Durch die professionelle Abwicklung reduzieren Sie Risiken wie Nachzahlungen oder Bußgelder und sparen wertvolle Zeit für Ihr Unternehmen.

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Langjährige Erfahrung

Dank unserer langjährigen Praxis im internationalen Warenverkehr finden wir selbst für komplexe Zollfälle die passende Lösung.

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Unterstützende Wirkung

Wir übernehmen alle Zollformalitäten und Prozesse, sodass Ihre internen Ressourcen geschont werden.

                                                                 Funktionen und Ablauf der ATLAS-Ausfuhr

Die ATLAS-Ausfuhr umfasst alle wesentlichen Schritte der elektronischen Exportabwicklung:

  • Ausfuhranmeldung erstellen: Pflichtangaben zu Waren, Menge, Zolltarifnummern und Empfänger

  • Übermittlung an das Zollsystem: Elektronische Datenübermittlung an die Zollverwaltung

  • Prüfung durch den Zoll: Kontrolle von Dokumenten, Warenbeschreibung und Exportvorschriften

  • Ausfuhrbegleitdokument (ABD): Nach erfolgreicher Prüfung erstellt das System das elektronische Ausfuhrbegleitdokument als Nachweis für den Export.

                                                     ATLAS-Ausfuhr: Überwachung des Ausfuhrverfahrens

Sobald die Waren zur Ausfuhr überlassen wurden, unterliegen sie der zollamtlichen Überwachung. Diese dauert an, bis der tatsächliche Ausgang aus dem Zollgebiet der Union von der zuständigen Ausgangszollstelle bestätigt wird.

                                                       ATLAS-Ausfuhr: Abschluss des Ausfuhrverfahrens

Nach Bestätigung des Warenausgangs durch die Ausgangszollstelle wird das Verfahren durch die Ausfuhrzollstelle formell abgeschlossen. Anschließend erstellt und übermittelt sie den Ausgangsvermerk als Nachweis für den erfolgten Export.

FAQ

Häufige Fragen: ATLAS Ausfuhr

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema ATLAS Ausfuhr. Klicken Sie auf die jeweilige Frage, um weitere Informationen zu erhalten.

Wer muss ATLAS nutzen?

Unternehmen, die Waren aus Deutschland exportieren, sind verpflichtet, Ausfuhranmeldungen elektronisch über ATLAS einzureichen.

Wir von ZFZ können dies im Rahmen der direkten Vertretung für Sie übernehmen und freuen uns auf Ihren Kontakt.

Welche Waren sind meldepflichtig?

Grundsätzlich alle Waren, die Deutschland verlassen. Ausnahmen gibt es nur bei bestimmten Kleinmengen oder nicht zollpflichtigen Waren.

Welche Dokumente werden benötigt?

Standardmäßig erforderlich

  • Handelsrechnung (Commercial Invoice) – Grunddokument für Zollabfertigung, Steuer und Transport

  • Packliste – erleichtert die Kontrolle durch Zoll und Spediteur (nicht immer Pflicht, aber sehr empfehlenswert)

Falls erforderlich (abhängig von Ware & Zielland)

  • Ausfuhrgenehmigung – notwendig, wenn Güter unter Exportkontrolle fallen (z. B. Dual-Use- oder Rüstungsgüter)

  • Ursprungsnachweise

    • EUR.1 – Präferenznachweis für viele Länder mit Freihandelsabkommen der EU, ermöglicht Zollvergünstigungen

    • ATR – Nachweis für den Warenverkehr zwischen EU und Türkei im Rahmen der Zollunion, erleichtert zollfreien Warenverkehr

    • Ursprungszeugnis (Certificate of Origin) – von der IHK ausgestellt, wenn das Importland dies verlangt

Kann ZFZ die ATLAS-Ausfuhr übernehmen?

Ja, wir übernehmen die komplette ATLAS-Ausfuhr, inklusive Prüfung der Dokumente, Meldung beim Zoll und Nachweisführung.

Ablauf

Zusammenarbeit

(gilt für alle Dokumente)
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Angebot und Unterlagenanforderung

Nachdem wir Ihre Daten bzw. Anfrage aufgenommen haben, erhalten Sie von uns ein Angebot. Darin ist auch aufgeführt, welche Unterlagen wir benötigen, um das Zolldokument für Sie zu erstellen bzw. zu beantragen.

Benötigte Unterlagen für Standardausfuhr und -einfuhr:

Ausfuhr:

  • Vollmacht
  • Handelsrechnung
  • Falls ein Präferenzdokument erstellt werden soll, sind zusätzliche Unterlagen notwendig – wir informieren Sie darüber bei Bedarf.

Einfuhr:

  • Vollmacht
  • Handelsrechnung
  • ggf. EUR.1 / ATR / Ursprungszeugnis
  • Packliste
  • AWB / BL oder CMR
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Beauftragung und Dokumentenprüfung

Sie erteilen uns den Auftrag, indem Sie uns alle erforderlichen Unterlagen vollständig zusenden. Um alles Weitere kümmern wir uns. Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Auftrag nur bearbeiten können, wenn uns alle benötigten Informationen und Unterlagen vollständig vorliegen.

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Erhalt Ihrer Zolldokumente

Je nachdem, welches Zolldokument Sie bei uns bestellt haben, erhalten Sie dieses nach Fertigstellung entweder per E-Mail (z. B. das Ausfuhrbegleitdokument) oder nach Absprache (z. B. EUR.1, ATR etc.).

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Einfuhr

Im Falle einer Importsendung werden wir Sie informieren, dass Ihre Sendung verzollt wurde. 

Kontakt

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