Ausfuhr Schweiz – Export in die Schweiz

Gerne übernehmen wir die Ausfuhranmeldung für Ihre Waren in die Schweiz. Auch die Einfuhrabfertigung in der Schweiz gehört zu unserem Angebot.

25 Jahre Zollerfahrung

Exportabfertigung am gleichen Tag oder innerhalb von 24 Std.

Individuelle Lösungen, faire Preise, reibungslose Abwicklung, schnell und zuverlässig

Ausfuhr Schweiz - Export in die Schweiz

Ausfuhr Schweiz – Export in die Schweiz

Wenn Sie Waren von Deutschland in die Schweiz exportieren, ist die korrekte Zolldokumentation, die Erstellung des Ausfuhrbegleitdokuments (ABD), entscheidend. Bereits kleine Fehler können zu Verzögerungen, zusätzlichen Kosten oder Rückfragen beim Schweizer Zoll führen, die den Versand erheblich verzögern können. Unsere erfahrene Zollagentur unterstützt Sie daher professionell bei der Erstellung aller notwendigen Zolldokumente, inklusive ABD, und sorgt dafür, dass Ihre Exporte reibungslos und effizient abgewickelt werden.

Wir übernehmen dabei die komplette Vorbereitung und Prüfung Ihrer Unterlagen, prüfen die korrekten Warenbeschreibungen, Zolltarifnummern und Ursprungsangaben und erstellen die Ausfuhranmeldung über das ATLAS-System. So stellen wir sicher, dass Ihre Sendungen alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und termingerecht an den Schweizer Empfänger gelangen.  

Export in die Schweiz
Ausfuhrbegleitdokument
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Zollabwicklung mit ATLAS

Wir sind Profis für eine schnelle und reibungslose Abwicklung mit ATLAS.

Zoll Schweiz Ausfuhr

Zoll Schweiz Ausfuhr – So einfach beauftragen Sie uns

Internationale Spedition, Hersteller oder Händler: Ob Sie einzelne Leistungen buchen oder Ihre Exportaktivitäten komplett outsourcen möchten – wir unterstützen Sie zuverlässig bei allen Exporten in die Schweiz.

Sie möchten ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) für Ihre Sendungen in die Schweiz erstellen lassen? Gerne übernehmen wir das für Sie: Rufen Sie uns an unter +49 (0) 6181-306 66 93 oder senden Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular.

Für bestimmte Waren und Warengruppen kann zudem die Ausstellung einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 erforderlich sein. Wir prüfen alle Unterlagen sorgfältig und erstellen die nötigen Dokumente für Sie, damit Ihre Exporte reibungslos abgewickelt werden.

Zudem benötigen Sie als Exporteur oder Importeur eine gültige EORI-Nummer (Zollnummer) – auch dabei stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.

Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ab 1.000 € oder 1.000 kg

Sobald Ihre Sendung einen Warenwert von 1.000 Euro oder ein Gewicht von 1.000 kg überschreitet, ist ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) gesetzlich vorgeschrieben. Wir erstellen das ABD elektronisch über ATLAS, prüfen alle Angaben und übermitteln das Dokument rechtzeitig. Damit vermeiden Sie Fehler und unnötige Verzögerungen bei der Ausfuhr Schweiz Zolldeklaration.

EUR.1 für Lieferungen über 6.000 €

Für Waren mit Ursprung in der EU und einem Warenwert über 6.000 Euro kann eine EUR.1 ausgestellt werden. Diese ermöglicht Ihren Kunden in der Schweiz, Zollvorteile zu nutzen. Wir prüfen die Ursprungsnachweise, erstellen die EUR.1 und koordinieren die Abstempelung beim zuständigen Zollamt – schnell, zuverlässig und fehlerfrei.

Einfuhranmeldung
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Zollabwicklung mit ATLAS

Wir sind Profis für eine schnelle und reibungslose Abwicklung mit ATLAS.

Zoll Ausfuhr Deutschland in die Schweiz

Zoll Ausfuhr Deutschland in die Schweiz – So funktioniert es

Für deutsche Unternehmen, die Waren in die Schweiz liefern, ist die Einhaltung der Zollvorschriften unerlässlich. Die Zoll Ausfuhr Deutschland in die Schweiz umfasst die Erstellung von Ausfuhranmeldungen, die Überprüfung der Warenangaben und die elektronische Übermittlung der Unterlagen an den deutschen Zoll. So stellen Sie sicher, dass Ihre Ausfuhr korrekt abgewickelt wird und die Sendung zügig die Grenze passiert.

Ihre Vorteile bei der Zollabwicklung in die Schweiz

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Fachgerechte Erstellung aller Zolldokumente

Wir sorgen dafür, dass alle erforderlichen Zolldokumente für Ihre Exporte in die Schweiz korrekt und vollständig erstellt werden.

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Schnelle und digitale Bearbeitung

Unsere Abläufe sind digital optimiert, sodass Ihre Unterlagen zügig bearbeitet und übermittelt werden. Dadurch sparen Sie Zeit und können sich auf einen reibungslosen Exportprozess verlassen.

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Über 25 Jahre Erfahrung in der Zollabwicklung

Seit über 15 Jahren unterstützen wir Unternehmen bei der Zollabwicklung. Unser Know-how garantiert, dass Ihre Exporte effizient, sicher und gesetzeskonform abgewickelt werden.

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Minimierung von Risiken, Kosten und Verzögerungen

Durch unsere sorgfältige Prüfung aller Unterlagen und unsere Expertise im Zollrecht reduzieren wir mögliche Risiken und unnötige Kosten und sorgen dafür, dass Ihre Sendungen pünktlich und ohne Komplikationen die Schweiz erreichen.

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Zuverlässige Unterstützung für regelmäßige Exporte in die Schweiz

Egal, ob Sie gelegentlich oder regelmäßig in die Schweiz exportieren – wir stehen Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite und begleiten Sie durch alle Schritte der Ausfuhr, von der Dokumentenerstellung bis zur Zollabwicklung

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Archivierung der Einfuhrabgabenbescheide und Ausgangsvermerke

Die Bescheide werden von uns gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sorgfältig archiviert.

FAQ

Häufige Fragen zur Ausfuhr Schweiz – Export in die Schweiz

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Ausfuhr in die Schweiz und das Ausfuhrbegleitdokument (ABD). Klicken Sie auf die jeweilige Frage, um weitere Informationen zu erhalten.

Wann ist ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) für die Schweiz erforderlich?

Ein ABD ist erforderlich, sobald der Warenwert 1.000 Euro oder das Gewicht 1.000 kg überschreitet. Es dient der korrekten Anmeldung Ihrer Waren beim deutschen Zoll und sorgt für eine reibungslose Ausfuhr in die Schweiz.

Was ist eine EUR.1 und wann wird sie benötigt?

Die EUR.1 ist eine Warenverkehrsbescheinigung, die Ihren Kunden in der Schweiz Zollvorteile ermöglicht. Sie wird benötigt, wenn Waren aus der EU stammen und einen Wert von 6.000 Euro übersteigen. Wir prüfen die Ursprungsnachweise und erstellen die EUR.1 für Sie.

Welche Dokumente werden sonst noch für den Export in die Schweiz benötigt?

Neben dem ABD und der EUR.1 kann in Einzelfällen eine Handelsrechnung, Packliste oder sonstige spezifische Nachweise erforderlich sein. Wir prüfen Ihre Sendung individuell und stellen sicher, dass alle Dokumente korrekt vorliegen.

Benötige ich als Exporteur eine EORI-Nummer?

Ja, für die Ausfuhr in die Schweiz ist eine gültige EORI-Nummer (Zollnummer) notwendig. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und Nutzung der EORI-Nummer für Ihre Exporte.

Kann Ihre Zollagentur den gesamten Exportprozess und Importprozess übernehmen?

Ja, wir bieten sowohl einzelne Dienstleistungen, wie die Erstellung des ABD, als auch die komplette Abwicklung Ihrer Exporte in die Schweiz an. Darüber hinaus unterstützen wir Sie auch bei der Importabwicklung in der Schweiz, sodass Sie ein komplettes Paket aus einer Hand erhalten. So sparen Sie Zeit und vermeiden Fehler bei der Zollabwicklung.

Wie kontaktiere ich Ihre Zollagentur für Unterstützung?

Sie können uns über unser Kontaktformular, per E-Mail unter oder telefonisch unter +49 (0) 6181-306 66 93 erreichen. Wir kümmern uns um die Erstellung der Dokumente und die gesamte Kommunikation mit dem Zoll.

Ablauf

Zusammenarbeit

(gilt für alle Dokumente)
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Angebot und Unterlagenanforderung

Nachdem wir Ihre Daten bzw. Anfrage aufgenommen haben, erhalten Sie von uns ein Angebot. Darin ist auch aufgeführt, welche Unterlagen wir benötigen, um das Zolldokument für Sie zu erstellen bzw. zu beantragen.

Benötigte Unterlagen für Standardausfuhr und -einfuhr:

Ausfuhr:

  • Vollmacht
  • Handelsrechnung
  • Falls ein Präferenzdokument erstellt werden soll, sind zusätzliche Unterlagen notwendig – wir informieren Sie darüber bei Bedarf.

Einfuhr:

  • Vollmacht
  • Handelsrechnung
  • ggf. EUR.1 / ATR / Ursprungszeugnis
  • Packliste
  • AWB / BL oder CMR
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Beauftragung und Dokumentenprüfung

Sie erteilen uns den Auftrag, indem Sie uns alle erforderlichen Unterlagen vollständig zusenden. Um alles Weitere kümmern wir uns. Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Auftrag nur bearbeiten können, wenn uns alle benötigten Informationen und Unterlagen vollständig vorliegen.

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Erhalt Ihrer Zolldokumente

Je nachdem, welches Zolldokument Sie bei uns bestellt haben, erhalten Sie dieses nach Fertigstellung entweder per E-Mail (z. B. das Ausfuhrbegleitdokument) oder nach Absprache (z. B. EUR.1, ATR etc.).

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Einfuhr

Im Falle einer Importsendung werden wir Sie informieren, dass Ihre Sendung verzollt wurde. 

Kontakt

Böhmische Dörfer?

Keine Sorge. Wir machen es Ihnen ganz einfach: Rufen Sie uns an – wir übernehmen den Rest.

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