Ausfuhrbegleitdokument 

25 Jahre Zollerfahrung

Erstellung des Ausfuhrbegleitdokuments am selben Tag oder innerhalb von 24 Std.

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Sollen wir ein Ausfuhrbegleitdokument für Sie erstellen? Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!

Ausfuhrbegleitdokument

Was ist ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD)?

Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ist ein zollrechtliches Dokument, das im Rahmen einer elektronischen ATLAS-Ausfuhranmeldung erstellt wird, wenn Waren aus Deutschland oder in einem anderen EU-Land in ein Nicht-EU-Land (Drittland) ausgeführt werden und der Zoll die Ausfuhr genehmigt hat.

Das Ausfuhrbegleitdokument, auch als Ausfuhranmeldung oder Ausfuhrerklärung bezeichnet, meint im Grunde dasselbe Dokument zur zollrechtlichen Abwicklung von Exporten.

Es enthält eine 18-stelligen MRN (Master Reference Number) sowie einen Barcode und dokumentiert die zollrechtliche Abfertigung der Waren. Das ABD dient als offizieller Nachweis für die Zulässigkeit der Ausfuhr und begleitet die Sendung bis zur letzten EU-Außengrenze. Die Vorlage des Ausfuhrbegleitdokuments an der Ausgangszollstelle ist zwingend notwendig, bevor die Ware die EU verlässt.

 

Ausfuhrbegleitdokument (ABD)

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Endgültige Ausfuhr / Verkauf

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Vorübergehende Ausfuhr

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Passiver Veredelungsschein (PV-Schein)

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Beendigung einer aktiven Veredelung

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Beendigung einer vorübergehenden Verwendung

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Beendigung einer besonderen Verwendung

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Ausfuhrbegleitdokument – nachträgliche Ausstellung

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ABD nachträglich beantragen / korrigieren

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ABD Erstellung

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Unvollständige Ausfuhranmeldung / Ausfuhrbegleitdokument

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Beantragung der EORI-Nummer

Ausfuhrbegleitdokument
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Zollabwicklung mit ATLAS

Wir sind Profis für eine schnelle und reibungslose Abwicklung mit ATLAS.

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Ausfuhrbegleitdokument (ABD) erstellen lassen

Internationale Spedition, Hersteller oder Händler: Ob Sie einzelne Leistungen buchen oder Ihre Exportaktivitäten komplett outsourcen wollen − wir unterstützen Sie.

Sie möchten ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) erstellen lassen? Gerne übernehmen wir das für Sie: Rufen Sie uns an unter +49 (0) 6181-306 66 93 oder schreiben Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular. 

Für bestimmte Länder und Warengruppen kann zudem die Ausstellung einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, eines Ursprungszeugnisses oder einer Warenverkehrsbescheinigung ATR erforderlich sein.

Wir übernehmen die Prüfung und erstellen die nötigen Dokumente für Sie. Zudem benötigen Sie als Exporteur oder Importeur eine gültige EORI-Nummer (Zollnummer) – auch dabei unterstützen wir Sie gerne.

Wann benötigt man ein Ausfuhrbegleitdokument?

Ein Ausfuhrbegleitdokument ist erforderlich, wenn:

• der Warenwert über 1.000 Euro liegt oder
• das Gesamtgewicht über 1.000 Kilogramm beträgt und
• die Ware in ein Drittland außerhalb der EU exportiert wird (z.B. in die Schweiz, USA, UK).

In diesen Fällen ist das ABD zwingend vorzuliegen und muss vor dem physischen Verlassen des EU-Zollgebiets beim Zoll erfasst werden.

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ABD-Erstellung

Als erfahrener Zollagent erstellen wir Ihr Ausfuhrbegleitdokument online – schnell, korrekt und bundesweit. Ob Sie in Köln, Hamburg, Berlin, Frankfurt, Wiesbaden oder München sitzen: Wir übernehmen die komplette ABD-Erstellung über das ATLAS-System, inklusive Kommunikation mit dem Zoll und Abwicklung aller Zollverfahren.

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ABD erstellen lassen mit minimalem Aufwand

Erstellung auch bei nachträglicher oder unvollständiger Ausfuhranmeldung.

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Prüfung von Dokumenten

Prüfung, ob zusätzliche Dokumente wie EUR.1, Ursprungszeugnis oder A.TR. notwendig sind.

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ABD durch einen Zollspezialisten erstellen lassen

Zollbestimmungen für den Export sind komplex und ändern sich laufend – gut, wenn ein Partner an Ihrer Seite ist, der weiß, worauf es bei der Ausfuhr in Drittländer ankommt. Wir führen Sie sicher durch die komplexen Regelungen des Zollrechts.

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Schnelle Bearbeitung

Die Bearbeitung erfolgt meist am selben Tag oder innerhalb von 24 Stunden – vorausgesetzt, alle erforderlichen Daten und Unterlagen liegen vollständig vor.

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Unterstützung, auf die Sie sich verlassen können

Wir entlasten Sie, damit Sie mehr Zeit für Ihre eigentlichen Aufgaben haben.

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Archivierung der Ausfuhrnachweise

Wir übernehmen die gesetzeskonforme Archivierung für Sie.

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Exporte in die Schweiz

ABD-Erstellung auch für Exporte in die Schweiz.

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Weitere Leistungen

ABD-Erstellung für alle Drittländer.

Folgende Angaben beinhaltet das ABD

Ein vollständiges Ausfuhrbegleitdokument enthält:

1. Absenderdaten: Name und Adresse des Exporteurs.

2. Empfängerdaten: Name und Adresse des Importeurs im Drittland.

3. Warenbeschreibung: Beschreibung der zu exportierenden Ware und ggf. Handelsbezeichnung.

4. EORI-Nummer (Zollnummer): Eine Art Steuernummer beim Zoll.

5. Warenwert: Gesamtrechnungswert zur zolltechnischen Beurteilung.

6. Transportinformationen: Informationen zu Transportmittel und Transportart.

7. Ausstellungsdatum: Datum der Erstellung des Dokuments.

Ausfuhrbegleitdokument: Zwei Anmeldeverfahren

Für die Erstellung eines ABDs gibt es zwei Arten der Anmeldung – das einstufige und das zweistufige Ausfuhrverfahren:

Einstufiges Verfahren:
Dieses ist bei Warenwerten unter 3.000 Euro möglich. Die Anmeldung erfolgt direkt bei der Ausgangszollstelle.

Zweistufiges Verfahren:
Für Exporte ab 3.000 Euro Pflicht. Zuerst erfolgt die Anmeldung und Gestellung beim Binnenzollamt, danach erfolgt die Gestellung an der Ausgangszollstelle, bevor die Ware die EU verlässt.

In der Praxis nutzen die meisten unserer Kunden das zweistufige Verfahren, da es sich als sicher und effizient bewährt hat.

Für diese Zollverfahren benötigen Sie ein ABD

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Endgültige Ausfuhr

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ABD nachträglich erstellen lassen

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Unvollständige Ausfuhranmeldung

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Vorübergehende Ausfuhr

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Passive Veredelung

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Beendigung einer aktiven Veredelung

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Beendigung einer vorübergehenden Verwendung

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Beendigung einer besonderen Verwendung

Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung, welches Zollverfahren für Ihren Export zutrifft, und übernehmen die vollständige Erstellung des ABDs für Sie.

FAQs

Häufige Fragen zum Ausfuhrbegleitdokument

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das ABD. Klicken Sie auf die jeweilige Frage, um weitere Informationen zu erhalten.

Wie bekomme ich ein Ausfuhrbegleitdokument?

Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) wird erstellt, nachdem eine elektronische Ausfuhranmeldung über das ATLAS-System erfolgreich an den Zoll übermittelt und genehmigt wurde. Sie können das ABD von einem Zollagenten wie uns erstellen lassen, die täglich mit den komplexen Vorschriften des Zollrechts zu tun hat. Eine korrekt eingereichte Ausfuhranmeldung sorgt für einen reibungslosen Ablauf und schützt Sie vor Verzögerungen oder möglichen Bußgeldern. 

Wann wird ein Ausfuhrbegleitdokument benötigt?

Ein ABD ist erforderlich, wenn Sie Waren aus der EU in ein Drittland exportieren und der Warenwert über 1.000 Euro oder das Gewicht über 1.000 kg liegt. Es dient der zollrechtlichen Überwachung der Ausfuhr.

Welche Dokumente werden für die Ausfuhr benötigt?

Neben der Ausfuhranmeldung und dem Ausfuhrbegleitdokument (ABD) können je nach Zielland und Ware zusätzliche Unterlagen nötig sein – z. B. eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, ein Ursprungszeugnis oder eine A.TR.-Bescheinigung. Auch eine Handelsrechnung sowie ein Frachtbrief sind in der Regel für die Ausfuhr notwendig. Eine gültige EORI-Nummer ist Voraussetzung für den Export.

Was ist das Ausfuhrbegleitdokument für Deutschland?

Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ist in Deutschland der amtliche Nachweis dafür, dass eine Ware zur Ausfuhr überlassen wurde. Es wird nach der elektronischen Zollanmeldung über ATLAS erstellt und enthält die MRN (Movement Reference Number) sowie einen Barcode zur Vorlage an der Ausgangszollstelle.

Was ist ein Ausgangsvermerk (AGV)?

Der Ausgangsvermerk ist die Bestätigung im ATLAS-System (dem elektronischen System der deutschen Zollverwaltung), dass eine Ware die Europäische Union tatsächlich verlassen hat.

Er wird automatisch erzeugt, sobald die Ausgangszollstelle – also der Zoll an der Grenze – den physischen Ausgang der Ware bestätigt. Damit gilt der Ausgangsvermerk als amtlicher Nachweis der Ausfuhr, beispielsweise für die umsatzsteuerliche Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen.

Der Ausgangsvermerk wird nur erstellt, wenn an der Grenze bzw. an der Ausgangszollstelle alle Formalitäten korrekt abgewickelt wurden. Das bedeutet, dass der Spediteur oder – falls Sie die Ware selbst über die Grenze verbringen – Sie als Ausführer den Ausgang ordnungsgemäß angemeldet haben und die Ware tatsächlich ausgeführt wurde.

Wie lange muss der Ausgangsvermerk (AGV) aufbewahrt werden?

Der Ausgangsvermerk (AGV) muss 10 Jahre lang aufbewahrt werden.
Er dient als amtlicher Nachweis der tatsächlichen Ausfuhr und ist für den steuerlichen Ausfuhrnachweis gemäß § 6 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) erforderlich.
Die Aufbewahrungspflicht ergibt sich aus § 147 Abs. 1 Nr. 4 und 5 Abgabenordnung (AO), wonach steuerlich relevante Unterlagen und Belege zehn Jahre lang aufzubewahren sind.

Was ist der Unterschied zwischen dem Ausfuhrbegleitdokument (ABD) und dem Ausgangsvermerk (AGV)?

Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ist ein von der Zollverwaltung erstelltes Dokument, das den Nachweis über die Annahme der elektronischen Ausfuhranmeldung gemäß Artikel 221 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 erbringt. Es begleitet die Waren bis zur Ausgangszollstelle der Europäischen Union.

Der Ausgangsvermerk wird nach tatsächlicher Ausgangsbestätigung der Waren durch die Ausgangszollstelle gemäß Artikel 334 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 elektronisch erzeugt. Er dient als amtlicher Nachweis des Austritts der Waren aus dem Zollgebiet der Europäischen Union und ist insbesondere für die umsatzsteuerliche Ausfuhrnachweisführung relevant.

Gestellung außerhalb des Amtsplatzes – was bedeutet das?

Die Waren werden nicht direkt am Zollamt, sondern an einem anderen Ort bereitgestellt. Das kann Ihr Lager oder das Lager Ihres Lieferanten sein. Speditionen sind in der Regel ausgeschlossen, da der Zoll keine speditionelle Verladung erlaubt – außer es besteht ein entsprechender Lagervertrag. Die Zollabfertigung erfolgt durch spezielle Verfahren, wenn die Waren außerhalb des Amtsplatzes bereitgestellt werden.

Beim Gestellen außerhalb des Amtsplatzes erhält der Zoll ein Zeitfenster, in dem die Ware zur Beschau bereitsteht. Entscheidet der zuständige Zollbeamte, die Ware zu beschauen, fährt der Zoll zum benannten Gestellungsort und führt die Beschau durch. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Zollbeamten. Es lässt sich im Vorfeld nicht sagen, ob der Zoll tatsächlich zur Beschau erscheint. Sollte der Zoll die Ware beschauen, ist diese Beschau kostenpflichtig.

Gestellung am Amtsplatz – was bedeutet das?

Die Waren werden direkt am Zollamt (Amtsplatz) bereitgestellt, also dort angeliefert, wo die Zollabfertigung stattfindet.

Es gibt viele Gründe, sich für die Gestellung am Amtsplatz zu entscheiden:

  • Die Ware muss noch am gleichen Tag ausgeführt werden.

  • Manche Kunden befinden sich in der Nähe des Zolls, sodass die Anlieferung unkompliziert und schnell ist.

  • Dies ist der schnellste Weg, um ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) zu erhalten, insbesondere wenn keine Bewilligung vorliegt.

Viele Unternehmen, die regelmäßig Ausfuhren durchführen, entscheiden sich dagegen für die Gestellung am Amtsplatz und warten die vorgeschriebenen 24 Stunden, um die Waren außerhalb des Amtsplatzes bereitzustellen. Dies spart Zeit, da eine direkte Anfahrt zum Zollamt entfällt und die Mitarbeiter die Zeit für andere Arbeiten nutzen können.

90-Tage-Frist für die Ausfuhr – Wie lange hat man Zeit, um die Ausfuhr zu bestätigen?

Laut den Zollvorschriften der EU (insbesondere im Zollkodex der Union und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2447) muss die Ausfuhr der Waren innerhalb von 90 Tagen nach der Anmeldung der Ausfuhr im Zollsystem (z. B. ATLAS in Deutschland) abgeschlossen sein. Innerhalb dieses Zeitraums muss auch das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) vom Zoll bestätigt werden. Das bedeutet, dass die Waren physisch aus dem Zollgebiet der EU ausgereist sein müssen und das ABD eine Bestätigung durch den Zoll erhalten muss.

Nach 90 Tagen Ausfuhr nicht bestätigt – Was passiert, wenn die Ausfuhr nach 90 Tagen nicht bestätigt wird?

Wenn innerhalb von 90 Tagen nach Anmeldung der Ausfuhr kein Ausgangsvermerk (also die Bestätigung der Ausfuhr) im System vorliegt, leitet der Zoll ein Nachforschungsverfahren (Follow-up) ein. Dies ist eine formale Anfrage des Zolls, um sicherzustellen, dass die Waren tatsächlich das Zollgebiet der EU verlassen haben.

Das Zollamt sendet eine Nachricht per ATLAS an die Firma, die die Anmeldung abgegeben hat. Wenn der Exporteur eine Zollagentur beauftragt hat, geht die Mitteilung an die Zollagentur. Der Exporteur (oder die Zollagentur im Auftrag des Exporteurs) muss dann erklären, warum das ABD noch nicht bestätigt wurde. Zu diesem Zeitpunkt erhält die Firma oder die Zollagentur eine zusätzliche Frist, um die fehlende Bestätigung nachzureichen oder die Gründe für den Verzug zu erläutern.

Ablauf

Zusammenarbeit

(gilt für alle Dokumente)
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Angebot und Unterlagenanforderung

Nachdem wir Ihre Daten bzw. Anfrage aufgenommen haben, erhalten Sie von uns ein Angebot. Darin ist auch aufgeführt, welche Unterlagen wir benötigen, um das Zolldokument für Sie zu erstellen bzw. zu beantragen.

Benötigte Unterlagen für Standardausfuhr und -einfuhr:

Ausfuhr:

  • Vollmacht
  • Handelsrechnung
  • Falls ein Präferenzdokument erstellt werden soll, sind zusätzliche Unterlagen notwendig – wir informieren Sie darüber bei Bedarf.

Einfuhr:

  • Vollmacht
  • Handelsrechnung
  • ggf. EUR.1 / ATR / Ursprungszeugnis
  • Packliste
  • AWB / BL oder CMR
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Beauftragung und Dokumentenprüfung

Sie erteilen uns den Auftrag, indem Sie uns alle erforderlichen Unterlagen vollständig zusenden. Um alles Weitere kümmern wir uns. Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Auftrag nur bearbeiten können, wenn uns alle benötigten Informationen und Unterlagen vollständig vorliegen.

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Erhalt Ihrer Zolldokumente

Je nachdem, welches Zolldokument Sie bei uns bestellt haben, erhalten Sie dieses nach Fertigstellung entweder per E-Mail (z. B. das Ausfuhrbegleitdokument) oder nach Absprache (z. B. EUR.1, ATR etc.).

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Einfuhr

Im Falle einer Importsendung werden wir Sie informieren, dass Ihre Sendung verzollt wurde. 

Kontakt

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Gern übernehmen wir die Erstellung Ihres Ausfuhrbegleitdokuments und sorgen für eine schnelle, reibungslose Abwicklung. Kontaktieren Sie uns – wir kümmern uns um den Rest!

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