Einfuhr Schweiz
Gerne übernehmen wir für Ihre Einfuhr in der Schweiz die Einfuhranmeldung für Sie.
25 Jahre Zollerfahrung
Abfertigung am gleichen Tag oder innerhalb von 24 Std.
Importverzollung in Deutschland von Waren aus der Schweiz
Importverzollung in der Schweiz von Waren aus Deutschland
Individuelle Lösungen, faire Preise, reibungslose Abwicklung, schnell und zuverlässig
Einfuhr Schweiz
Wenn Sie Waren von Deutschland in die Schweiz einführen, ist eine korrekte Einfuhrnmeldung beim Schweizer Zoll zwingend erforderlich. Für die Einfuhr Schweiz ist nicht nur der richtige Warenwert wichtig, sondern auch das Gewicht der Waren. Viele Produkte werden in der Schweiz nach Gewicht verzollt, weshalb das tatsächliche Kilogrammgewicht die Höhe der Zollgebühren maßgeblich beeinflusst. Wer Waren in die Schweiz importiert, sollte die Einfuhrbestimmungen genau kennen, denn eine fehlerfreie Einfuhr Schweiz ist entscheidend, um Probleme beim Zoll zu vermeiden.
Der Schweizer Zoll legt klar fest, welche Waren zollfrei eingeführt werden dürfen und bei welchen Produkten zusätzliche Abgaben pro Kilogramm anfallen. Für eine reibungslose Einfuhr Schweiz müssen alle Waren vollständig und korrekt deklariert werden. Nur so lassen sich Verzögerungen, zusätzliche Kosten oder mögliche Strafen zuverlässig vermeiden.
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Einfuhr Schweiz – So einfach melden Sie Ihre Waren an
Ob Sie als internationale Spedition, Hersteller oder Händler Waren aus Deutschland in die Schweiz einführen möchten – wir unterstützen Sie zuverlässig bei allen Einfuhrprozessen. Dabei übernehmen wir nicht nur die Einfuhranmeldung in der Schweiz, sondern bieten auch die Ausfuhranmeldung in Deutschland an. Ob Sie einzelne Leistungen buchen oder Ihre Importaktivitäten vollständig auslagern möchten – wir stehen Ihnen kompetent zur Seite.
Möchten Sie Ihre Waren aus Deutschland korrekt in der Schweiz anmelden? Gerne übernehmen wir die Zollanmeldung für Sie: Rufen Sie uns an unter +49 (0) 6181-306 66 93 oder senden Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular.
Für bestimmte Waren und Warengruppen kann zudem die Vorlage der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 erforderlich sein. Wir prüfen alle Unterlagen sorgfältig und erstellen die nötigen Dokumente für Sie, damit Ihre Einfuhr in die Schweiz aus Deutschland reibungslos und gesetzeskonform abgewickelt wird.
Einfuhr Schweiz – Ausfuhr aus Deutschland richtig abwickeln
Wenn Waren aus Deutschland in die Schweiz eingeführt werden, spielen das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) und die EUR.1-Warenverkehrsbescheinigung eine wichtige Rolle für eine reibungslose Zollabwicklung.
Ausfuhrbegleitdokument (ABD) für die Einfuhr Schweiz
Sobald Ihre Sendung einen Warenwert von 1.000 Euro oder ein Gewicht von 1.000 kg überschreitet, ist ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) gesetzlich vorgeschrieben. Wir erstellen das ABD elektronisch über ATLAS, prüfen alle Angaben sorgfältig und übermitteln das Dokument rechtzeitig. So vermeiden Sie Fehler und unnötige Verzögerungen bei der Einfuhr in die Schweiz.
EUR.1 für Zollvorteile bei der Einfuhr Schweiz
Für Waren mit Ursprung in der EU und einem Warenwert über 6.000 Euro kann eine EUR.1-Warenverkehrsbescheinigung ausgestellt werden. Diese ermöglicht Ihren Kunden in der Schweiz, Zollvorteile zu nutzen. Wir prüfen die Ursprungsnachweise, erstellen die EUR.1 und koordinieren die Abstempelung beim zuständigen Zollamt – schnell, zuverlässig und fehlerfrei.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Einfuhr in die Schweiz.
Ihre Vorteile bei der Einfuhr in die Schweiz – mit unserer Zollagentur
Fachgerechte Erstellung aller Zolldokumente
Als erfahrene Zollagentur übernehmen wir die Einfuhr aus Deutschland in die Schweiz zuverlässig. Wir sorgen dafür, dass alle erforderlichen Zolldokumente korrekt und vollständig erstellt werden, sodass Ihre Sendungen problemlos beim Zoll in der Schweiz angemeldet werden können.
Schnelle und digitale Bearbeitung
Unsere digitalen Abläufe ermöglichen eine zügige Bearbeitung und Übermittlung Ihrer Unterlagen. So sparen Sie Zeit und profitieren von einem effizienten Importprozess.
Langjährige Erfahrung in der Zollabwicklung
Mit über 25 Jahren Erfahrung im internationalen Handel unterstützen wir Unternehmen dabei, ihre Einfuhr in die Schweiz aus Deutschland sicher und zuverlässig abzuwickeln. Unser Know-how garantiert eine gesetzeskonforme Einfuhranmeldung und reibungslose Zollabwicklung.
Minimierung von Risiken, Kosten und Verzögerungen
Dank sorgfältiger Prüfung aller Unterlagen reduzieren wir mögliche Fehler, vermeiden unnötige Kosten und sorgen dafür, dass Ihre Sendungen pünktlich ankommen.
Zuverlässige Unterstützung für regelmäßige Einfuhren aus Deutschland
Ob gelegentlich oder regelmäßig – wir begleiten Sie bei allen Schritten Ihrer Einfuhr in die Schweiz, von der Dokumentenerstellung bis zur Zollabwicklung, und stehen Ihnen als verlässliche Zollagentur kompetent zur Seite.
Archivierung der Einfuhrabgabenbescheide und Ausgangsvermerke
Wir archivieren alle Bescheide gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sorgfältig, sodass Ihre Unterlagen jederzeit nachvollziehbar und verfügbar sind.
Zollabwicklung mit ATLAS
Zollformalitäten bei der Einfuhr Schweiz und Ausfuhr aus Deutschland
Die Einfuhr aus Deutschland in die Schweiz unterliegt klaren Vorschriften. Jede Sendung muss beim Schweizer Zoll angemeldet werden, wobei Art und Wert der Produkte korrekt deklariert werden müssen. Zudem sollte geprüft werden, ob die Waren unter Freimengen, Zollbefreiungen oder spezielle Einfuhrbeschränkungen fallen. Unternehmen müssen strengere Regeln beachten, während Privatpersonen teilweise von Freimengen profitieren. Eine korrekte einfuhranmeldung sorgt für eine reibungslose Abwicklung und minimiert Verzögerungen.
Gebühren und Steuern
Die Höhe der Abgaben bei der Einfuhr Schweiz hängt von mehreren Faktoren ab:
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Warenwert
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Art der Produkte
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Einfuhrmenge
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Gewicht der Ware (da viele Produkte in der Schweiz nach Gewicht verzollt werden)
Einige Waren können zollfrei eingeführt werden, andere unterliegen Einfuhrzoll und Einfuhrumsatzsteuer. Eine sorgfältige Kalkulation vor dem Import in die Schweiz spart Zeit, Kosten und verhindert unnötige Verzögerungen beim Zoll.
Einschränkungen und Verbote
Bestimmte Produkte dürfen nur eingeschränkt oder gar nicht eingeführt werden. Prüfen Sie vor der Einfuhr aus Deutschland, ob Ihre Waren unter Verbote oder spezielle Vorschriften fallen, um Probleme beim Schweizer Zoll zu vermeiden.
Präferenzabkommen: Vorteile für die Einfuhr Schweiz
Deutschland und die Schweiz sind durch ein Freihandelsabkommen miteinander verbunden. Dieses Präferenzabkommen ermöglicht für viele Waren eine reduzierte oder sogar zollfreie Einfuhr Schweiz, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Vorteile der EUR.1-Warenverkehrsbescheinigung:
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Nachweis der Warenherkunft für zollrechtliche Vorteile
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Günstigere oder zollfreie Einfuhr Schweiz
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Beschleunigte Zollabfertigung durch offizielle Dokumentation
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Reduzierung von Zollkosten für Unternehmen
Für alle, die regelmäßig Waren aus Deutschland in die Schweiz importieren, lohnt sich die Ausstellung einer EUR.1-Bescheinigung, um die Vorteile des Präferenzabkommens optimal zu nutzen.
Professionelle Unterstützung für eine reibungslose Einfuhr Schweiz
Bereits kleine Fehler – wie falsche Warenwerte, unklare Produktbeschreibungen oder fehlende Unterlagen – können bei der Einfuhr Schweiz zu Verzögerungen oder Nachbelastungen führen. Viele Unternehmen setzen daher auf einen spezialisierten Zollservice.
Durch professionelle Hilfe wird der Importprozess effizienter, sicherer und reibungsloser, sodass Ihre Waren schnell und korrekt beim Schweizer Zoll angemeldet werden.
Häufige Fragen zur Einfuhr Schweiz
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Einfuhr Schweiz. Klicken Sie auf die jeweilige Frage, um weitere Informationen zu erhalten.
Muss ich Waren aus Deutschland beim Schweizer Zoll anmelden?
Ja. Jede Einfuhr in die Schweiz muss korrekt beim Schweizer Zoll angemeldet werden. Dabei ist insbesondere der Warenwert entscheidend für die Berechnung von Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer. Gerne unterstützen wir Sie bei der Einfuhr in die Schweiz – kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontaktformular, um den Rest kümmern wir uns.
Welche Unterlagen benötige ich für die Einfuhr in die Schweiz?
Für die Einfuhr aus Deutschland sind folgende Dokumente üblich:
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Handelsrechnung mit genauen Angaben zum Warenwert
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Verpackungsliste
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Ggf. EUR.1-Warenverkehrsbescheinigung für zollfreie oder vergünstigte Einfuhren
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Weitere spezifische Zertifikate je nach Produktart
Wie hoch sind Zollgebühren und Steuern bei der Einfuhr?
Die Höhe der Abgaben hängt vom Warenwert, der Art der Produkte und der Einfuhrmenge ab. Einige Waren können zollfrei eingeführt werden, andere unterliegen Einfuhrzoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Welche Produkte dürfen nicht oder nur eingeschränkt eingeführt werden?
Bestimmte Waren wie Waffen, Drogen oder gefälschte Produkte sind verboten. Andere Waren unterliegen Einfuhrbeschränkungen. Prüfen Sie vorab die Schweizer Vorschriften, um Probleme beim Zoll zu vermeiden.
Was ist eine EUR.1-Warenverkehrsbescheinigung und welche Vorteile bietet sie?
Die EUR.1-Bescheinigung dient als Nachweis der Warenherkunft. Sie ermöglicht zollfreie oder vergünstigte Einfuhren in die Schweiz im Rahmen des Präferenzabkommens zwischen der EU und der Schweiz und beschleunigt die Zollabfertigung.
Als erfahrene Zollagentur prüfen wir Ihre Ursprungsnachweise sorgfältig und erstellen die EUR.1 für Sie – nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, und wir kümmern uns um die komplette Abwicklung.
Warum lohnt sich die Nutzung einer Zollagentur für die Einfuhr?
Ein spezialisierter Zollservice hilft, Fehler zu vermeiden, Dokumente korrekt auszufüllen und den gesamten Einfuhrprozess effizient und gesetzeskonform zu gestalten. Dadurch sparen Unternehmen Zeit und Kosten. Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular – wir unterstützen Sie zuverlässig und persönlich.
Kann ich als Privatperson Waren aus Deutschland in die Schweiz einführen?
Ja, Privatpersonen können Waren importieren. Dabei gelten jedoch Freimengen für bestimmte Produkte. Überschreitungen können zu Zollgebühren und Steuern führen.
Zusammenarbeit
Ihre Anfrage stellen
Sie senden uns eine Anfrage, entweder über das Kontaktformular, per E-Mail unter oder Sie rufen uns an unter +49 (0) 6181-306 66 93.
Angebot und Unterlagenanforderung
Nachdem wir Ihre Daten bzw. Anfrage aufgenommen haben, erhalten Sie von uns ein Angebot. Darin ist auch aufgeführt, welche Unterlagen wir benötigen, um das Zolldokument für Sie zu erstellen bzw. zu beantragen.
Benötigte Unterlagen für Standardausfuhr und -einfuhr:
Ausfuhr:
- Vollmacht
- Handelsrechnung
- Falls ein Präferenzdokument erstellt werden soll, sind zusätzliche Unterlagen notwendig – wir informieren Sie darüber bei Bedarf.
Einfuhr:
- Vollmacht
- Handelsrechnung
- ggf. EUR.1 / ATR / Ursprungszeugnis
- Packliste
- AWB / BL oder CMR
Beauftragung und Dokumentenprüfung
Sie erteilen uns den Auftrag, indem Sie uns alle erforderlichen Unterlagen vollständig zusenden. Um alles Weitere kümmern wir uns. Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Auftrag nur bearbeiten können, wenn uns alle benötigten Informationen und Unterlagen vollständig vorliegen.
Erhalt Ihrer Zolldokumente
Je nachdem, welches Zolldokument Sie bei uns bestellt haben, erhalten Sie dieses nach Fertigstellung entweder per E-Mail (z. B. das Ausfuhrbegleitdokument) oder nach Absprache (z. B. EUR.1, ATR etc.).
Einfuhr
Im Falle einer Importsendung werden wir Sie informieren, dass Ihre Sendung verzollt wurde.