EORI-Nummer / Zollnummer
Wenn Sie importieren und/oder exportieren, sind Sie verpflichtet eine EORI Nummer zu haben
25 Jahre Zollerfahrung
Zollabwicklung an allen deutschen Zollämtern
Individuelle Lösungen, faire Preise, reibungslose Abwicklung, schnell und zuverlässig
Sollten wir eine EORI-Nummer für Sie beantragen?
Was ist eine EORI-Nummer?
Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) ist eine Art Zoll-Identifikationsnummer, vergleichbar mit einer Steuernummer – jedoch speziell für den grenzüberschreitenden Warenverkehr. Unternehmen benötigen diese Nummer, um Waren aus Drittstaaten zu importieren oder dorthin zu exportieren.
Auch bei bestimmten Handelsgeschäften innerhalb der EU ist die EORI-Nummer erforderlich. Hinter dieser Nummer sind Ihre Unternehmensdaten beim Zoll hinterlegt, sodass Sie als Wirtschaftsbeteiligter eindeutig identifiziert werden können.
Die Beantragung der EORI-Nummer sollte unbedingt rechtzeitig erfolgen – also bevor Sie Tätigkeiten aufnehmen, die unter das Zollrecht fallen.
Hinweis: Für den Antrag benötigen Gewerbetreibende eine Kopie der aktuellen Gewerbeanmeldung; Freiberufler müssen einen Nachweis vom Finanzamt vorlegen. Einfuhranmeldungen und Ausfuhranmeldungen via ATLAS sind ohne gültige EORI-Nummer / Zollnummer nicht möglich.
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EORI-Nummer beantragen
Die Beantragung einer EORI-Nummer ist Voraussetzung für alle Unternehmen, die Waren importieren oder exportieren möchten. Als Zollagent mit jahrelanger Erfahrung übernehmen wir gerne den Antrag der EORI-Nummer für Sie – zuverlässig und schnell. Auf Wunsch unterstützen wir Sie gerne auch bei der Zollabwicklung, um Ihren Import- oder Exportprozess so reibungslos und unkompliziert wie möglich zu gestalten.
Wir prüfen Ihren Vorgang und kümmern uns um sämtliche Schritte. Kontaktieren Sie uns jetzt unter +49 (0) 6181-306 66 93 oder schreiben Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular.
Hier können Sie mit nur wenigen Klicks eine EORI-Nummer beantragen:
EORI-Nummer vom Profi beantragen
Wir übernehmen den kompletten Antragsprozess für Sie und sorgen für eine reibungslose Registrierung beim Zoll.
Schnelle und reibungslose Abwicklung
Die Bearbeitung erfolgt meist am selben Tag oder innerhalb von 24 Stunden – vorausgesetzt, alle erforderlichen Daten und Unterlagen liegen vollständig vor.
Zuverlässigkeit & Zeitersparnis
Wir übernehmen die Beantragung Ihrer EORI-Nummer professionell und termingerecht, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Kosten- und Risikominimierung
Mit ZFZ vermeiden Sie unnötige Verzögerungen und Formfehler bei der EORI-Nummer-Beantragung.
Alles Wissenswerte zur EORI-Nummer
Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification number) ist für viele Unternehmen der erste Schritt in Richtung internationale Geschäftstätigkeit. Sie dient der einheitlichen Identifikation gegenüber den Zollbehörden in der gesamten EU. Wer sie braucht, wozu sie dient und wie man sie prüft – hier finden Sie die wichtigsten Antworten auf einen Blick.
Wer benötigt eine EORI-Nummer?
Grundsätzlich benötigen alle Unternehmen, die mit Ländern außerhalb der EU Handel treiben – also Waren importieren oder exportieren –, eine EORI-Nummer. Auch bei bestimmten zollrechtlichen Vorgängen innerhalb der EU kann sie erforderlich sein.
Privatpersonen benötigen in der Regel keine EORI-Nummer – es sei denn, sie treten zollrechtlich wie ein Unternehmen auf, etwa durch regelmäßige gewerbliche Ein- oder Ausfuhren. In solchen Fällen gelten sie ebenfalls als Wirtschaftsbeteiligte und müssen eine EORI-Nummer beantragen.
Eine Beantragung wird außerdem erforderlich, wenn:
- mehr als zehn Zollanmeldungen pro Jahr abgegeben werden,
- Ausfuhren getätigt werden, für die eine behördliche Genehmigung nötig ist (z. BAFA),
- zollrechtliche Bewilligungen beantragt werden, etwa für spezielle Verfahren wie z.B. die passive Veredelung.
Wofür wird die EORI-Nummer benötigt?
Die EORI-Nummer ist notwendig, um zollrechtliche Anmeldungen in der EU durchführen zu können – etwa bei der Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr von Waren. Ohne diese Nummer ist keine korrekte Identifikation gegenüber den Zollbehörden möglich.
Die Nummer ist auch dann erforderlich, wenn Sie als Unternehmen mit einem Dienstleister (z. B. Zollagentur, Zollagent) zusammenarbeiten – Ihre EORI-Nummer muss dann in den Unterlagen hinterlegt sein. Sie ist also eine grundlegende Voraussetzung für eine reibungslose Zollabwicklung.
Sollten Sie noch keine EORI-Nummer besitzen, helfen wir Ihnen gerne bei der Beantragung.
EORI-Nummer beantragt, aber noch nicht erhalten?
Wenn Sie die EORI-Nummer bereits beantragt haben, sie aber noch nicht erhalten wurde, ist das kein Grund zur Sorge: In solchen Fällen akzeptiert der Zoll den Antrag und den Sendebericht oder die E-Mail Empfangsbestätigung als vorläufigen Nachweis, sodass Ihre Sendung trotzdem exportiert werden kann.
Wichtig ist allerdings, dass dieser Nachweis vorliegt – ohne ihn wird die Zollanmeldung nicht bearbeitet und zurückgehalten.
Damit es gar nicht erst zu Verzögerungen kommt, unterstützen wir Sie als Zollagentur bei der Beantragung Ihrer EORI-Nummer und übernehmen auf Wunsch auch die komplette Zollabwicklung für Sie – zuverlässig, rechtssicher und ohne unnötigen Aufwand.
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Wie unterscheidet sich die EORI-Nummer von Steuernummer & Co.?
Die EORI-Nummer dient ausschließlich zollrechtlichen Zwecken. Sie ist nicht identisch mit der Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Handelsregisternummer.
Im Gegensatz zur Steuernummer, die für steuerliche Belange beim Finanzamt gilt, wird die EORI-Nummer vom Zoll vergeben und ausschließlich für Vorgänge im Zollrecht verwendet – etwa bei der elektronischen Zollanmeldung.
Wichtig: Eine EORI-Nummer ersetzt keine andere Unternehmensnummer, sondern ergänzt diese im internationalen Warenverkehr.
Wie kann ich eine EORI-Nummer prüfen?
Ob eine EORI-Nummer gültig ist, lässt sich über das EORI-Prüftool der EU-Kommission online abfragen. Dort geben Sie einfach die entsprechende Nummer ein und erhalten Auskunft, ob sie im System hinterlegt und aktiv ist.
Beachten Sie: Die Abfrage zeigt in der Regel nur den Status, nicht aber weitere Unternehmensdaten – es sei denn, der Inhaber hat der Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt.
Falls Sie unsicher sind, ob Ihre eigene Nummer korrekt registriert ist oder ob eine Partnerfirma tatsächlich über eine gültige EORI-Nummer verfügt, prüfen wir das gerne für Sie im Rahmen unseres Zollservices.
Für die Beantragung Ihrer EORI-Nummer benötigen wir einige Unternehmensdaten – starten Sie jetzt über den Button „EORI-Nummer beantragen“.
Häufige Fragen: EORI-Nummer
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema EORI-Nummer. Klicken Sie auf die jeweilige Frage, um weitere Informationen zu erhalten.
Wie bekomme ich eine EORI-Nummer?
Gerne beantragen wir eine EORI-Nummer für Sie. Als erfahrener Zollagent übernehmen wir die gesamte Zollabwicklung – schnell, sicher und professionell.
Wo kann ich meine EORI-Nummer finden?
Ihre EORI-Nummer finden Sie im offiziellen Schreiben des Zolls, das Sie nach erfolgreicher Registrierung erhalten. Alternativ kann sie über das EU-EORI-Prüftool online abgefragt werden, sofern Sie der Veröffentlichung zugestimmt haben.
Ist die Umsatzsteuer-ID gleich EORI-Nummer?
Nein, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die EORI-Nummer sind zwei unterschiedliche Nummern. Erstere wird vom Finanzamt für steuerliche Zwecke vergeben, die EORI-Nummer hingegen vom Zoll für zollrechtliche Vorgänge.
Hat jede Firma eine EORI-Nummer?
Eine EORI-Nummer ist für alle Unternehmen verpflichtend, die Waren importieren oder exportieren möchten. Sie dient als zollrechtliche Identifikationsnummer und ist vergleichbar mit einer Steuernummer – jedoch ausschließlich für den grenzüberschreitenden Warenverkehr vorgesehen.
Benötige ich als Privatperson eine EORI-Nummer?
In der Regel nein. Nur wenn Sie als Privatperson regelmäßig gewerblich handeln oder zollrechtlich wie ein Unternehmen auftreten, ist eine EORI-Nummer erforderlich.
Zusammenarbeit
Ihre Anfrage stellen
Sie senden uns eine Anfrage, entweder über das Kontaktformular, per E-Mail unter oder Sie rufen uns an unter +49 (0) 6181-306 66 93.
Angebot und Unterlagenanforderung
Nachdem wir Ihre Daten bzw. Anfrage aufgenommen haben, erhalten Sie von uns ein Angebot. Darin ist auch aufgeführt, welche Unterlagen wir benötigen, um das Zolldokument für Sie zu erstellen bzw. zu beantragen.
Benötigte Unterlagen für Standardausfuhr und -einfuhr:
Ausfuhr:
- Vollmacht
- Handelsrechnung
- Falls ein Präferenzdokument erstellt werden soll, sind zusätzliche Unterlagen notwendig – wir informieren Sie darüber bei Bedarf.
Einfuhr:
- Vollmacht
- Handelsrechnung
- ggf. EUR.1 / ATR / Ursprungszeugnis
- Packliste
- AWB / BL oder CMR
Beauftragung und Dokumentenprüfung
Sie erteilen uns den Auftrag, indem Sie uns alle erforderlichen Unterlagen vollständig zusenden. Um alles Weitere kümmern wir uns. Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Auftrag nur bearbeiten können, wenn uns alle benötigten Informationen und Unterlagen vollständig vorliegen.
Erhalt Ihrer Zolldokumente
Je nachdem, welches Zolldokument Sie bei uns bestellt haben, erhalten Sie dieses nach Fertigstellung entweder per E-Mail (z. B. das Ausfuhrbegleitdokument) oder nach Absprache (z. B. EUR.1, ATR etc.).
Einfuhr
Im Falle einer Importsendung werden wir Sie informieren, dass Ihre Sendung verzollt wurde.
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Kontaktieren Sie uns – wir kümmern uns um den Rest!