Intrastat: Unterliegt mein Unternehmen der Meldepflicht zu dieser Statistik?
Grundsätzlich wird nach Wareneingang (Wareneinfuhr aus EU-Mitgliedsstaaten) und Warenausfuhr
(Sendungen in EU-Mitgliedsstaaten) unterschieden. Überschreitet Ihr Unternehmen bei Ein- oder
Ausfuhr den Warenwert von 500.000 €, wird Ihr Unternehmen für die jeweilige Verkehrsrichtung
meldepflichtig. In der Regel erhalten Sie eine Aufforderung vom Statistischen Bundesamt mit
gleichzeitiger Fristsetzung zur Anmeldung.
Sollen wir Ihre Intrastat-Anmeldung für Sie durchführen?
Kontaktieren Sie uns per Telefon +49 (0) 6108-79 866 – 0 oder Kontaktformular.
Bitte beachten Sie: Das ist eine sehr verkürzte Darstellung des oben genannten Begriffs. Möchten Sie mehr erfahren? Wir beraten Sie gern.