Passive Veredelung
(PV / PV-Schein)

25 Jahre Zollerfahrung

Passive Veredelung (PV-Schein) am selben Tag oder innerhalb von 24 Std.

Zollabwicklung an allen deutschen Zollämtern

Individuelle Lösungen, faire Preise, reibungslose Abwicklung, schnell und zuverlässig

Sollten wir den PV-Schein für Sie beantragen?

Passive Veredelung / PV-Schein

Was ist die passive Veredelung?

Die passive Veredelung ist ein zollrechtliches Verfahren, das Unternehmen ermöglicht, Waren aus der EU temporär ins Ausland (Drittland) zu exportieren, um dort eine Verarbeitung, Ausbesserung oder Reparatur (Veredelung) vornehmen zu lassen. Anschließend werden die veredelten Produkte wieder importiert – mit einer vollständigen oder teilweisen Befreiung von Einfuhrangaben.

Für die passive Veredelung ist eine zollrechtliche Bewilligung erforderlich – dabei unterscheidet der Zoll zwischen einer förmlichen und einer vereinfachten Bewilligung.

Für die Ausfuhr der Waren ist häufig eine Ausfuhranmeldung im Rahmen der passiven Veredelung erforderlich, um die zollrechtlichen Vorgaben korrekt zu erfüllen. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.  

Die aktive Veredelung ist das Gegenstück zur passiven Veredelung: Hier werden Nicht-Unionswaren zur Verarbeitung in die EU eingeführt, um hier innerhalb des Zollgebiets der Union einer Bearbeitung, Verarbeitung oder Reparatur unterzogen zu werden.

Passive Veredelung

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Beantragung der EORI-Nummer

Passive Veredelung
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Zollabwicklung mit ATLAS

Wir sind Profis für eine schnelle und reibungslose Abwicklung mit ATLAS.

Passive Veredelung / PV-Schein

Beantragung der passiven Veredelung (PV-Schein)

Internationale Spedition, Hersteller oder Händler: Ob Sie einzelne Leistungen buchen oder Ihre Exportaktivitäten komplett outsourcen wollen − wir von ZFZ sind Ihr verlässlicher Partner. Als Zollagent mit jahrelanger Erfahrung führen wir Sie souverän durch die regulatorischen Anforderungen des Zolls und übernehmen die komplette Zollabwicklung bei der passiven Veredelung für Sie.

Wir prüfen Ihren Vorgang und setzen die erforderlichen Schritte um. Bitte beachten: Als Importeur und/oder Exporteur sind Sie verpflichtet, eine gültige EORI-Nummer (Zollnummer) zu führen.

Kontaktieren Sie uns unter +49 (0) 6181-306 66 93 oder schreiben Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular. 

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Zollabwicklung vom Profi

Verlassen Sie sich auf unsere Expertise – wir übernehmen die komplette zollrechtliche Abwicklung für Sie: schnell, zuverlässig und regelkonform.

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Wir prüfen im Vorfeld die Importvorschriften für Ihr Produkt

Dabei bewerten wir auch, ob ein Verfahren der passiven Veredelung sinnvoll ist.

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Beantragung der Bewilligung

Beantragung der passenden zollrechtlichen Bewilligung für die passive Veredelung.

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Kosten- und Risikominimierung

Durch unsere professionelle Zollabwicklung reduzieren Sie unnötige Gebühren, vermeiden Verzögerungen und minimieren das Risiko zollrechtlicher Fehler.

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Schnelle, reibungslose Abwicklung und Bearbeitung

Die Bearbeitung erfolgt meist am selben Tag oder innerhalb von 24 Stunden – vorausgesetzt, alle erforderlichen Daten und Unterlagen liegen vollständig vor.

Passive Veredelung: Ablauf

Im Zollverfahren der passiven Veredelung können EU-Waren vorübergehend in ein Drittland ausgeführt werden, um dort aus unterschiedlichen Gründen einer Bearbeitung, Reparatur oder sonstigen Veredelung unterzogen zu werden.

Um bei der Wiedereinfuhr veredelter Waren hohe Zollabgaben zu vermeiden, bietet das Verfahren der passiven Veredelung eine gezielte Lösung. Dabei wird anerkannt, dass die eingeführten Produkte auf zuvor ausgeführten EU-Waren basieren, für die keine erneute Verzollung erfolgen muss.

Der Ablauf der passiven Veredelung ist in drei zentrale Schritte gegliedert:

  • Temporäre Ausfuhr: Unionswaren werden vorübergehend aus dem Zollgebiet der EU ausgeführt (z.B. Maschinen, Bauteile oder Materialien).
  • Veredelung: Im Drittland durchlaufen die Waren verschiedene Veredelungsvorgänge, dazu gehören auch Reparaturen, Ausbesserungen, Be- und Verarbeitungen.
  • Wiedereinfuhr: Nach der Rückführung in die EU werden die veredelten Waren bei vollständiger oder teilweiser Befreiung von Einfuhrangaben in den zollrechtlich freien Verkehr überführt.

Wir bieten sowohl die wirtschaftliche passive Veredelung als auch die zollrechtliche passive Veredelung an. Gerne beraten wir Sie, welche Art der Veredelung in Ihrem Fall passend ist. Wir übernehmen die vollständige Abwicklung des Verfahrens für Sie – zuverlässig und professionell.

FAQs

Häufige Fragen zur passiven Veredelung

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die passive Veredelung. Klicken Sie auf die jeweilige Frage, um weitere Informationen zu erhalten.

Was passiert bei der passiven Veredelung?

Bei der passiven Veredelung werden EU-Waren vorübergehend in ein Drittland ausgeführt, um dort bearbeitet, repariert oder verarbeitet zu werden. Nach der Rückführung in die EU können Einfuhrabgaben ganz oder teilweise entfallen – Ihr Zollagent ZFZ übernimmt dabei die komplette Abwicklung für Sie.

Was ist der passive Veredelungsverkehr?

Der passive Veredelungsverkehr bezeichnet das Zollverfahren, bei dem Waren zur Veredelung ins Nicht-EU-Ausland verbracht und anschließend zollbegünstigt wieder eingeführt werden.

Was ist die Lohnveredelung?

Die Lohnveredelung bezeichnet die Bearbeitung von Waren durch ein ausländisches Unternehmen im Auftrag eines EU-Unternehmens – ohne dass das Eigentum an den Waren übertragen wird. Zollrechtlich fällt diese Konstellation unter die passive Veredelung, da die Waren aus der EU vorübergehend in ein Drittland zur Bearbeitung ausgeführt und anschließend wiedereingeführt werden. Im Gegensatz dazu steht die aktive Veredelung, bei der Nicht-EU-Waren zur Bearbeitung in die EU gebracht werden.

Was ist der Unterschied zwischen aktiver und passiver Veredelung?

Bei der passiven Veredelung werden Waren aus der EU zur Bearbeitung vorübergehend ins Ausland exportiert, bei der aktiven Veredelung werden Nicht-EU-Waren in der EU verarbeitet. ZFZ berät Sie kompetent zu beiden Verfahren und übernimmt die entsprechende Zollabwicklung.

Welche Arten der Bewilligung gibt es?

Der Zoll erteilt die Bewilligung zur passiven Veredelung entweder im förmlichen oder im vereinfachten Verfahren.

Ablauf

Zusammenarbeit

(gilt für alle Dokumente)
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Angebot und Unterlagenanforderung

Nachdem wir Ihre Daten bzw. Anfrage aufgenommen haben, erhalten Sie von uns ein Angebot. Darin ist auch aufgeführt, welche Unterlagen wir benötigen, um das Zolldokument für Sie zu erstellen bzw. zu beantragen.

Benötigte Unterlagen für Standardausfuhr und -einfuhr:

Ausfuhr:

  • Vollmacht
  • Handelsrechnung
  • Falls ein Präferenzdokument erstellt werden soll, sind zusätzliche Unterlagen notwendig – wir informieren Sie darüber bei Bedarf.

Einfuhr:

  • Vollmacht
  • Handelsrechnung
  • ggf. EUR.1 / ATR / Ursprungszeugnis
  • Packliste
  • AWB / BL oder CMR
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Beauftragung und Dokumentenprüfung

Sie erteilen uns den Auftrag, indem Sie uns alle erforderlichen Unterlagen vollständig zusenden. Um alles Weitere kümmern wir uns. Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Auftrag nur bearbeiten können, wenn uns alle benötigten Informationen und Unterlagen vollständig vorliegen.

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Erhalt Ihrer Zolldokumente

Je nachdem, welches Zolldokument Sie bei uns bestellt haben, erhalten Sie dieses nach Fertigstellung entweder per E-Mail (z. B. das Ausfuhrbegleitdokument) oder nach Absprache (z. B. EUR.1, ATR etc.).

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Einfuhr

Im Falle einer Importsendung werden wir Sie informieren, dass Ihre Sendung verzollt wurde. 

Kontakt

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Wir beraten Sie gern zum Thema und erstellen die notwendigen Anträge für Sie.
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