Passive Veredelung (PV / PV-Schein)
Die passive Veredelung ist eines der Verfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung. Hier werden Waren ins Ausland (Drittländern) exportiert und nach Veredelung (Bearbeitung, Verarbeitung, Ausbesserung, Reparatur) wieder importiert.
Je nach Warenwert benötigen Sie eventuell auch eine Ausfuhranmeldung oder auch Ausfuhrbegleitdokument genannt.
Kontaktieren Sie uns, wir eröffnen und schließen das Verfahren der passiven Veredelung für Sie: +49 (0) 6108-79 866 – 0
Bitte beachten Sie: Das ist eine sehr verkürzte Darstellung des oben genannten Begriffs. Möchten Sie mehr erfahren? Wir beraten Sie gern.