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Warenverkehrsbescheinigung A.TR.

Die A.TR. kann nur für den Warenverkehr mit der Türkei ausgestellt werden. Neben der A.TR. benötigen Sie ab einem Warenwert von 1000 € oder 1000 kg eine Ausfuhranmeldung.

Durch die A.TR. kann ein Importeur Waren Zollfrei einführen.

Erstellung der Warenverkehrsbescheinigung: Kontaktieren Sie uns per Telefon +49 (0) 6108-79 866 – 0 oder Kontaktformular.  Wir übernehmen gern die Erstellung Ihrer A.TR..

Bitte beachten Sie: Das ist eine sehr verkürzte Darstellung des oben genannten Begriffs. Möchten Sie mehr erfahren? Wir beraten Sie gern.