Warenverkehrs­bescheinigung EUR.1

25 Jahre Zollerfahrung

Warenverkehrs­bescheinigung EUR.1 am selben Tag oder innerhalb von 24 Std.

Zollabwicklung an allen deutschen Zollämtern

Individuelle Lösungen, faire Preise, reibungslose Abwicklung, schnell und zuverlässig

Sollen wir eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 für Sie erstellen?

EUR.1

Was ist eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1?

Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 wird benötigt, wenn Sie in Länder exportieren und/oder aus Ländern importieren, die ein Präferenzabkommen mit der Europäischen Union (EU) haben. Durch die EUR.1. kann ein Importeur Waren zollfrei oder zollbegünstigt einführen. Zu der Warenverkehrsbescheinigung brauchen Sie in jedem Fall eine Ausfuhranmeldung bzw. ein Ausfuhrbegleitdokument.

Bitte beachten Sie, dass sich die Regelungen in jedem Präferenzabkommen unterscheiden. Insbesondere in den neueren Abkommen kommt weder die bekannte Ursprungserklärung noch eine EUR.1 zur Anwendung. Bei manchen Ländern wird das REX-System eingesetzt. Bei Fragen dazu, beraten wir Sie gerne.

Hingegen ist die Warenverkehrsbescheinigung A.TR. speziell für den Export in die Türkei erforderlich und ermöglicht zollfreie oder zollermäßigte Einfuhren zwischen der EU und der Türkei.

EUR.1

$

Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 erstellen

$

EUR.1-Formular ab 6000€ erforderlich

$

Nachträgliche Erstellung EUR.1

$

Erstellung Ausfuhrbegleitdokument (ABD)

$

Ausfuhranmeldung

$

Beantragung der EORI-Nummer

Warenverkehrs­bescheinigung EUR.1
R

Zollabwicklung mit ATLAS

Wir sind Profis für eine schnelle und reibungslose Abwicklung mit ATLAS.

Warenverkehrs­bescheinigung EUR.1

Beantragung: Warenverkehrsbescheinigung EUR.1

Internationale Spedition, Hersteller oder Händler: Ob Sie einzelne Leistungen buchen oder Ihre Exportaktivitäten komplett outsourcen möchten – wir unterstützen Sie.

Als erfahrener Zollagent wissen wir genau, worauf es bei den komplexen Anforderungen des Zollrechts ankommt, und übernehmen die Erstellung der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1. für Sie – von der korrekten Beantragung bei der zuständigen Zollstelle über die korrekte Erstellung bis hin zur rechtssicheren Dokumentation.

Kontaktieren Sie uns jetzt unter +49 (0) 6181-306 66 93 oder schreiben Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular.

Bitte beachten: Als Exporteur oder Importeur benötigen Sie eine gültige EORI-Nummer (Zollnummer). Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung.

R

Zollabwicklung vom Profi

Profitieren Sie von unserem Fachwissen, langjähriger Erfahrung und aktuellen Informationen zu den jeweiligen Präferenzabkommen.

R

Kosten- & Risikominimierung

Wir helfen Ihnen, unnötige Kosten zu vermeiden und Risiken bei der Zollabwicklung zu minimieren – von potenziellen Fehlern bis hin zur Verzögerung beim Export.

R

Schnelle, reibungslose Abwicklung und Bearbeitung

Die Bearbeitung erfolgt meist am selben Tag oder innerhalb von 24 Stunden – vorausgesetzt, alle erforderlichen Daten und Unterlagen liegen vollständig vor.

R

Dokumentation

ZFZ übernimmt die rechtssichere Dokumentation für Sie, die den Anforderungen einer Zollprüfung vollständig entspricht.

Wann benötigt man eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1?

Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ist ein offizieller Präferenznachweis, der dann erforderlich ist, wenn Waren in Länder exportiert werden, mit denen die Europäische Union (EU) Freihandels-, Präferenz- oder Kooperationsabkommen abgeschlossen hat. 

Wichtig: Nicht alle Waren sind automatisch präferenzberechtigt! Nur Produkte, welche die jeweiligen Ursprungsregeln erfüllen und in den Präferenzregelungen aufgeführt sind, können eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 erhalten.

Wann wird keine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 gebraucht?

In folgenden Fällen brauchen Sie keine EUR.1

  • Wenn die Europäische Union (EU) mit dem betreffenden Land kein bilaterales Abkommen (Freihandels-, Präferenz- oder Kooperationsabkommen) abgeschlossen hat.
  • Wenn der Warenwert Ihrer Sendung unter 6.000 € liegt, ist keine EUR.1 notwendig. In diesen Fällen reicht stattdessen eine Ursprungserklärung auf der Rechnung aus. Grundsätzlich empfehlen wir, diese Erklärung in jedem Fall auf der Rechnung zu vermerken, da sie für die Verzollung im Importland ohnehin benötigt wird.
    Sollten Sie die Ursprungserklärung für Ihr jeweiliges Einfuhrland nicht haben, stellen wir Ihnen diese gerne zur Verfügung.

Falls Sie sich unsicher sind, ob für Ihre Ware eine EUR.1 infrage kommt, beraten wir Sie gerne individuell und prüfen die Voraussetzungen gemeinsam mit Ihnen.

EUR.1

Welche Vorteile bietet die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1?

Da die EUR.1 den präferenziellen Ursprung Ihrer Waren bestätigt, können die Waren beim Import in bestimmten Ländern von Zollvergünstigungen profitieren – sei es durch einen ermäßigten oder sogar zollfreien Satz. Das reduziert die Einfuhrkosten für Ihre Kunden erheblich und stärkt Ihre Position im internationalen Wettbewerb.

Nachträgliche Ausstellung der EUR.1

Sollten Sie es versäumt haben, eine EUR.1 Warenverkehrsbescheinigung im Vorfeld auszustellen, oder war Ihnen nicht bewusst, dass Ihr Importland eine EUR.1 benötigt, können wir für Sie eine nachträgliche Ausstellung beantragen. Diese Möglichkeit besteht auch nach dem eigentlichen Versand, damit Ihre Ware dennoch von den Zollvorteilen profitiert.

FAQs

Häufige Fragen zur Warenverkehrsbescheinigung EUR.1

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1. Klicken Sie auf die jeweilige Frage, um weitere Informationen zu erhalten.

Was ist eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1?

Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ist ein offizielles Ursprungsdokument, das den präferenziellen Ursprung von Waren nachweist. Sie dient dazu, beim Import in bestimmte Länder Zollvergünstigungen zu ermöglichen. Als erfahrener Zollagent unterstützt ZFZ Sie bei der korrekten Erstellung und Beantragung der EUR.1.

Wann braucht man eine EUR.1?

Eine EUR.1 wird ab einem Warenwert von 6.000 € benötigt, wenn Sie Waren in Länder exportieren, mit denen die EU ein Freihandels-, Präferenz- oder Kooperationsabkommen geschlossen hat. Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihre Waren eine EUR.1 benötigen.

Welche Länder benötigen eine EUR.1?

Eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 wird in Ländern benötigt, mit denen die EU Freihandels-, Präferenz- oder Kooperationsabkommen hat (z.B. Schweiz, Norwegen, Island oder einige Mittelmeeranrainer). Wir prüfen gerne für Sie, ob Ihr Zielland eine EUR.1 benötigt, und kümmern uns um die Ausstellung.

Wo bekomme ich eine Warenverkehrsbescheinigung?

Eine EUR.1 können Sie über unsere professionelle Zollagentur erstellen lassen. Wir übernehmen für Sie die Antragstellung und kümmern uns um die rechtssichere Dokumentation, damit Ihre Waren reibungslos exportiert werden können.

Ablauf

Zusammenarbeit

(gilt für alle Dokumente)
L

Angebot und Unterlagenanforderung

Nachdem wir Ihre Daten bzw. Anfrage aufgenommen haben, erhalten Sie von uns ein Angebot. Darin ist auch aufgeführt, welche Unterlagen wir benötigen, um das Zolldokument für Sie zu erstellen bzw. zu beantragen.

Benötigte Unterlagen für Standardausfuhr und -einfuhr:

Ausfuhr:

  • Vollmacht
  • Handelsrechnung
  • Falls ein Präferenzdokument erstellt werden soll, sind zusätzliche Unterlagen notwendig – wir informieren Sie darüber bei Bedarf.

Einfuhr:

  • Vollmacht
  • Handelsrechnung
  • ggf. EUR.1 / ATR / Ursprungszeugnis
  • Packliste
  • AWB / BL oder CMR
L

Beauftragung und Dokumentenprüfung

Sie erteilen uns den Auftrag, indem Sie uns alle erforderlichen Unterlagen vollständig zusenden. Um alles Weitere kümmern wir uns. Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Auftrag nur bearbeiten können, wenn uns alle benötigten Informationen und Unterlagen vollständig vorliegen.

L

Erhalt Ihrer Zolldokumente

Je nachdem, welches Zolldokument Sie bei uns bestellt haben, erhalten Sie dieses nach Fertigstellung entweder per E-Mail (z. B. das Ausfuhrbegleitdokument) oder nach Absprache (z. B. EUR.1, ATR etc.).

L

Einfuhr

Im Falle einer Importsendung werden wir Sie informieren, dass Ihre Sendung verzollt wurde. 

Kontakt

Sollen wir eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 für Sie erstellen?

Gern übernehmen wir die Erstellung Ihrer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 und sorgen für eine schnelle, reibungslose Abwicklung. Kontaktieren Sie uns – wir kümmern uns um den Rest!

Rufen Sie uns an: