Warenverkehrsbescheinigung EUR.1

Die Warenverkehrsbescheinung wird benötigt, wenn Sie in Länder exportieren und/oder aus Ländern Importieren, die ein Präferenzabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft (EU) haben. Zu der Warenverkehrsbescheinigung brauchen Sie in jedem Fall eine Ausfuhranmeldung oder Ausfuhrbegleitdokument genannt.

Durch die EUR.1 kann ein Importeur Waren zollfrei oder zollbegünstigt einführen.

Es gibt ein anderes Dokument das sich ebenfalls Warenverkehersbescheinigung nennt, das ist die Warenverkehrsbescheinigung ATR. Die ATR ist für Exporte in die Türkei erforderlich.

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Bitte beachten Sie: Das ist eine sehr verkürzte Darstellung des oben genannten Begriffs. Möchten Sie mehr erfahren? Wir beraten Sie gern