T2L / T2LF Dokument

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T2L / T2LF Dokument

T2L / T2LF: Bedeutung

Das T2L bzw. T2LF ist ein zollrechtliches Dokument zum Nachweis des Unionscharakters von Waren. Es bestätigt, dass die Ware entweder aus der EU stammt oder dort bereits verzollt wurde. Dieser Statusnachweis ist notwendig, um Zollfreiheit bei Lieferungen in Gebiete zu erhalten, die zum EU-Zollgebiet, aber nicht zum EU-Steuergebiet gehören – etwa die Kanarischen Inseln, Réunion, Andorra oder San Marino.

Seit dem 1. März 2024 werden T2L- und T2LF-Dokumente ausschließlich elektronisch über das PoUS-System (Proof of Union Status) ausgestellt. Deshalb spricht man heute auch von T2L-Daten oder T2LF-Daten.

Zusätzlich zum T2L- oder T2LF-Dokument kann je nach Warenwert oder Gewicht auch ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) bzw. Ausfuhranmeldung erforderlich sein. Dies gilt bei einem Wert über 1.000 Euro oder 1.000 kg. Gerne übernehmen wir die Erstellung für Sie.

T2L / T2LF Dokument

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T2L / T2LF Erstellung

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Nachträgliche Erstellung T2L/T2LF

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Erstellung Ausfuhrbegleitdokument (ABD)

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Ausfuhranmeldung

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Beantragung der EORI-Nummer

T2L T2LF

T2L / T2LF Dokument

T2L / T2LF ausstellen lassen

Internationale Spedition, Hersteller oder Händler: Ob Sie einzelne Leistungen buchen oder Ihre Exportaktivitäten komplett outsourcen möchten – als erfahrener Zollagent stehen wir Ihnen zur Seite.

Möchten Sie ein T2L / T2LF ausstellen lassen? Rufen Sie uns an unter +49 (0) 6181-306 66 93 oder schreiben Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular.

Bitte beachten Sie: Als Importeur und/oder Exporteur sind Sie verpflichtet, eine gültige EORI-Nummer (Zollnummer) zu führen. Gerne leiten wir das für Sie in die Wege.

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T2L / T2LF durch einen Zollspezialisten erstellen lassen

Unsere Zollexperten kennen die aktuellen Vorschriften und sorgen dafür, dass Ihr T2L- oder T2LF-Dokument korrekt erstellt wird.

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Schnelle und reibungslose Abwicklung

Die Bearbeitung erfolgt meist am selben Tag oder innerhalb von 24 Stunden – vorausgesetzt, alle erforderlichen Daten und Unterlagen liegen vollständig vor.

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Zuverlässigkeit & Zeitersparnis

Durch unsere professionelle Abwicklung vermeiden Sie Rückfragen vom Zoll, sparen wertvolle Zeit und stellen sicher, dass Ihre Waren ohne Verzögerung weitertransportiert werden.

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Kosten- und Risikominimierung

Fehlerhafte oder fehlende Dokumente können teuer werden – wir minimieren Ihr Risiko und helfen, unnötige Zusatzkosten zu vermeiden.

Wozu dient ein T2L- oder T2LF-Dokument?

Das T2L/T2LF dient dem Nachweis, dass es sich bei der gelieferten Ware um eine Unionsware handelt. Das bedeutet, dass die Ware entweder:

Mit einem gültigen T2L oder T2LF fallen bei der Einfuhr in bestimmte Gebiete keine Zollabgaben an – ein entscheidender Vorteil für Importeure und Exporteure.

T2L / T2LF – für welche Länder?

Ein T2L oder T2LF wird insbesondere dann benötigt, wenn Waren in folgende Sondergebiete der EU geliefert oder von dort bezogen werden:

  • Kanarische Inseln (Spanien)
  • La Réunion, Guadeloupe, Martinique, Französisch-Guayana, Saint-Martin (Frankreich)
  • Alandinseln (Finnland)
  • Berg Athos (Griechenland)

In diesen Fällen ist ein T2LF-Dokument erforderlich, da es sich um Gebiete außerhalb des Steuergebiets, aber innerhalb des Zollgebiets der EU handelt.

Zusätzlich kann bei Lieferungen nach San Marino oder Andorra ein T2L oder T2LF verlangt werden – abhängig von den Anforderungen der dortigen Zollbehörden bzw. Importvorschriften.

T2L vs. T2LF: Was ist der Unterschied?

  • Ein T2L wird verwendet, wenn Waren innerhalb des Zoll- und Steuergebiets der EU transportiert werden. D.h. wenn Waren während des Transports zwischen Versendungs- bzw. Ausfuhrland und Bestimmungsland das Zoll- und Steuergebiet der EU nicht verlassen.
  • Ein T2LF kommt zum Einsatz, wenn die Lieferung in ein Gebiet erfolgt, das zwar zum Zollgebiet, aber nicht zum Steuergebiet der EU gehört – etwa die Kanarischen Inseln, La Réunion oder die Ålandinseln. Auch wenn ein Teil der Transportstrecke durch ein Gebiet führt, das nicht zum Steuergebiet der EU gehört, ist ein T2LF erforderlich.

Gibt es Alternativen zum T2L oder T2LF?

Ja, der Unionsstatus kann derzeit auch auf zwei andere Arten nachgewiesen werden:

1. Über Handelspapiere

Rechnungen oder Frachtbriefe mit bestimmten Pflichtangaben (z. B. Absender, Zollstelle, Warenbezeichnung, T2L/T2LF-Vermerk) werden bei einem Sendungswert von bis zu 15.000 € anerkannt. Bei Warenwerten über 15.000 Euro ist zusätzlich ein Sichtvermerk der Zollstelle nötig.

2. Über das Schiffsmanifest

Im Seeverkehr kann auch das Manifest der Reederei genutzt werden – mit klaren Angaben zur Ware und ihrem zollrechtlichen Status („C“, „F“ oder „N“).

Beide Optionen sind voraussichtlich bis 15. August 2025 noch zulässig.

FAQs

Häufige Fragen: T2L / T2LF

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das T2L- bzw. T2LF-Dokument. Klicken Sie auf die jeweilige Frage, um weitere Informationen zu erhalten.

Was ist ein T2L bzw. T2LF?

Ein T2L oder T2LF ist ein zollrechtlicher Nachweis für den Unionscharakter von Waren. Es wird benötigt, um Zollfreiheit bei Lieferungen in bestimmte EU-Sondergebiete zu gewährleisten – etwa auf die Kanaren oder nach Andorra.

Ab welchem Warenwert brauche ich ein T2L- oder T2LF-Dokument?

Es gibt keine Wertgrenze für ein T2L oder T2LF. Die Notwendigkeit hängt vom Zollstatus der Ware und dem Bestimmungsort ab – nicht vom Warenwert. Diese Dokumente dienen ausschließlich als Nachweis des Unionscharakters von Waren innerhalb der EU oder beim Versand in bestimmte besondere Gebiete der EU (z. B. Kanarische Inseln, Åland, französische Überseegebiete usw.).

Wer erstellt ein T2L- bzw. T2LF-Dokument?

Die Ausstellung erfolgt elektronisch über das PoUS-System und muss alle zollrechtlichen Vorgaben erfüllen. ZFZ unterstützt Sie dabei zuverlässig – von der korrekten Datenerfassung bis zur Bereitstellung des T2L- bzw. T2LF-Dokumentes für Ihren Versand.

Kann ein T2L / T2LF nachträglich ausgestellt werden?

Ja, eine nachträgliche Ausstellung ist möglich – sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und alle Nachweise lückenlos vorliegen. Gerne prüfen wir für Sie, ob eine nachträgliche Ausstellung möglich ist.

Welche Vorteile bietet ein T2L / T2LF-Dokument?

Ein T2L bzw. T2LF dient als Nachweis, dass eine Ware den Unionswarenstatus besitzt. Dadurch müssen diese bei innergemeinschaftlichen Transporten oder bestimmten grenznahen Bewegungen nicht erneut verzollt werden.

Was ist PoUS?

PoUS steht für „Proof of Union Status“ und ist das elektronische System zur Ausstellung und Verwaltung von T2L- und T2LF-Daten. Seit März 2024 ist es verpflichtend für alle Statusnachweise dieser Art.

Ablauf

Zusammenarbeit

(gilt für alle Dokumente)
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Angebot und Unterlagenanforderung

Nachdem wir Ihre Daten bzw. Anfrage aufgenommen haben, erhalten Sie von uns ein Angebot. Darin ist auch aufgeführt, welche Unterlagen wir benötigen, um das Zolldokument für Sie zu erstellen bzw. zu beantragen.

Benötigte Unterlagen für Standardausfuhr und -einfuhr:

Ausfuhr:

  • Vollmacht
  • Handelsrechnung
  • Falls ein Präferenzdokument erstellt werden soll, sind zusätzliche Unterlagen notwendig – wir informieren Sie darüber bei Bedarf.

Einfuhr:

  • Vollmacht
  • Handelsrechnung
  • ggf. EUR.1 / ATR / Ursprungszeugnis
  • Packliste
  • AWB / BL oder CMR
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Beauftragung und Dokumentenprüfung

Sie erteilen uns den Auftrag, indem Sie uns alle erforderlichen Unterlagen vollständig zusenden. Um alles Weitere kümmern wir uns. Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Auftrag nur bearbeiten können, wenn uns alle benötigten Informationen und Unterlagen vollständig vorliegen.

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Erhalt Ihrer Zolldokumente

Je nachdem, welches Zolldokument Sie bei uns bestellt haben, erhalten Sie dieses nach Fertigstellung entweder per E-Mail (z. B. das Ausfuhrbegleitdokument) oder nach Absprache (z. B. EUR.1, ATR etc.).

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Einfuhr

Im Falle einer Importsendung werden wir Sie informieren, dass Ihre Sendung verzollt wurde. 

Kontakt

Brauchen Sie dieses Zollformular?

Gerne übernehmen wir die Erstellung des Zollformulars T2L/T2LF und sorgen für eine schnelle, reibungslose Abwicklung. Kontaktieren Sie uns – wir kümmern uns um den Rest!

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