Ursprungszeugnis (Certificate of Origin)
25 Jahre Zollerfahrung
Ursprungszeugnis am selben Tag oder innerhalb von 24 Std.
Zollabwicklung an allen deutschen Zollämtern
Individuelle Lösungen, faire Preise, reibungslose Abwicklung, schnell und zuverlässig
Sollten wir die Erstellung des Ursprungszeugnisses für Sie übernehmen?
Was ist ein Ursprungszeugnis?
Das Ursprungszeugnis (engl. Certificate of Origin) ist eine öffentliche Urkunde, die den Ursprung einer Ware bescheinigt. Sie muss immer dann vorgelegt werden, wenn die Importvorschriften des Ziellandes oder der ausländische Kunde dies verlangen.
Viele arabische Staaten wie die Vereinigten Arabischen Emirate, Saudi-Arabien oder Jordanien verlangen auch eine Legalisierung des Ursprungszeugnisses. Häufig sind zudem weitere Dokumente wie Rechnung oder Packliste zu beglaubigen und zu legalisieren.
Neben dem Ursprungszeugnis benötigen Sie eventuell auch eine Ausfuhranmeldung für den Export.
Ursprungszeugnis
Erstellung Ursprungszeugnis
Nachträgliche Erstellung Ursprungszeugnis
Erstellung Ausfuhrbegleitdokument (ABD)
Ausfuhranmeldung
Beantragung der EORI-Nummer
Ursprungszeugnis erstellen lassen
Internationale Spedition, Hersteller oder Händler: Sie möchten einzelne Leistungen buchen oder Ihre Exportaktivitäten komplett outsourcen? Wir unterstützen Sie gerne!
Sie möchten ein Ursprungszeugnis ausstellen lassen? Rufen Sie uns an unter +49 (0) 6181-306 66 93 oder schreiben Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular.
Bitte beachten Sie: Als Importeur und/oder Exporteur sind Sie verpflichtet, eine gültige EORI-Nummer (Zollnummer) zu führen. Auch hier stehen wir Ihnen als erfahrener Zollagent zur Seite.
Ursprungszeugnis durch einen Zollspezialisten erstellen lassen
Wir von ZFZ kennen die Anforderungen beim Zoll genau und wissen, in welchen Fällen Sie ein Ursprungszeugnis benötigen.
Schnelle und reibungslose Abwicklung
Die Bearbeitung erfolgt meist am selben Tag oder innerhalb von 24 Stunden – vorausgesetzt, alle erforderlichen Daten und Unterlagen liegen vollständig vor.
Zuverlässigkeit & Zeitersparnis
Mit unserem Service gewinnen Sie Sicherheit im Prozess und sparen wertvolle Zeit.
Kosten- und Risikominimierung
Durch unsere Expertise vermeiden Sie teure Verzögerungen, Rückfragen und Nachbesserungen im Exportprozess.
Ausstellung Ursprungszeugnis: Was gibt es zu beachten?
Ein Ursprungszeugnis wird nicht automatisch für jede Ausfuhr benötigt. Ob es erforderlich ist, hängt in der Regel von den Einfuhrbestimmungen des Ziellandes oder von konkreten Vorgaben des Kunden im Ausland ab. In vielen Fällen verlangen Behörden oder Geschäftspartner den Nachweis über den Ursprung der Ware, etwa zur Zollabwicklung, für Präferenznachweise oder aus handelspolitischen Gründen. Darüber hinaus fordern einige Staaten zusätzliche Legalisierung durch Botschaften oder Konsulate.
Besonders häufig verlangen Länder wie die Vereinigten Arabischen Emirate, Saudi-Arabien oder Jordanien eine konsularische Legalisierung. In diesen Fällen müssen meist nicht nur das Ursprungszeugnis, sondern auch die Handelsrechnung und Packliste entsprechend beglaubigt und legalisiert werden.
Wir unterstützen Sie dabei, Ursprungszeugnis und Exportrechnung exakt an die Anforderungen des Empfängerlandes anzupassen.
Ursprungszeugnis nachträglich ausstellen
Ein Ursprungszeugnis kann unter bestimmten Voraussetzungen auch nachträglich beantragt und ausgestellt werden – etwa wenn der Bedarf zunächst nicht ersichtlich war oder sich später Anforderungen durch den Empfänger ergeben. Bereits ausgestellte Dokumente dürfen jedoch nur mit ausdrücklicher Zustimmung der IHK geändert werden, da eigenmächtige Anpassungen als Urkundenfälschung gelten.
Wir prüfen für Sie, ob eine nachträgliche Ausstellung möglich ist, und sorgen dafür, dass das neue Ursprungszeugnis alle formellen Anforderungen erfüllt.
Akkreditivkonforme Ursprungszeugnisse – was ist zu beachten?
Ihr Zollservice ZFZ erstellt auch Ursprungszeugnisse gemäß den Vorgaben Ihres Akkreditivs. Dabei prüfen wir sorgfältig, welche Angaben aus dem Akkreditiv tatsächlich im Ursprungszeugnis aufgeführt werden dürfen – denn nicht alle Anforderungen sind in diesem offiziellen Dokument zulässig.
Wichtig: Akkreditive enthalten häufig Formulierungen, die aus rechtlichen oder formalen Gründen nicht in ein Ursprungszeugnis übernommen werden dürfen. In solchen Fällen beraten wir Sie individuell und helfen, eine akkreditiv- und dokumentenkonforme Lösung zu finden.
Häufige Fragen: Ursprungszeugnis
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Ursprungszeugnis. Klicken Sie auf die jeweilige Frage, um weitere Informationen zu erhalten.
Für was braucht man ein Ursprungszeugnis?
Ein Ursprungszeugnis dient als offizieller Nachweis über das Ursprungsland einer Ware und wird häufig für zolltechnische Zwecke, Handelsabkommen oder Importvorschriften benötigt. Viele Länder verlangen es, um Einfuhrzölle festzulegen oder die Ware überhaupt zuzulassen. Wir kümmern uns um die korrekte Erstellung und Beglaubigung für Ihre Exportsendung.
Welche Vorteile bietet ein Ursprungszeugnis?
Ein Ursprungszeugnis bietet den Vorteil, dass beim Export in bestimmte Länder Zollbefreiungen oder reduzierte Zollsätze in Anspruch genommen werden können.
Wann muss ein Ursprungszeugnis ausgestellt werden?
Ein Ursprungszeugnis wird nur dann benötigt, wenn das Empfängerland oder der Importeur dies ausdrücklich verlangt – etwa im Rahmen von Akkreditiven oder nationalen Einfuhrvorschriften.
Wann ist eine Legalisierung von Ursprungszeugnis und Rechnung erforderlich?
Das hängt von den jeweiligen Importvorschriften des Empfangslandes ab. Wir prüfen die Importvorschriften für Sie und teilen Ihnen mit, ob eine Legalisierung des jeweiligen Empfangslandes gefordert wird.
Für welche Länder braucht man ein Ursprungszeugnis?
Viele arabische Länder wie die Vereinigten Arabischen Emirate, Saudi-Arabien oder Jordanien verlangen eine Legalisierung des Ursprungszeugnisses. Oft wird auch die Packliste sowie Rechnung beglaubigt und legalisiert.
Zusammenarbeit
Ihre Anfrage stellen
Sie senden uns eine Anfrage, entweder über das Kontaktformular, per E-Mail unter oder Sie rufen uns an unter +49 (0) 6181-306 66 93.
Angebot und Unterlagenanforderung
Nachdem wir Ihre Daten bzw. Anfrage aufgenommen haben, erhalten Sie von uns ein Angebot. Darin ist auch aufgeführt, welche Unterlagen wir benötigen, um das Zolldokument für Sie zu erstellen bzw. zu beantragen.
Benötigte Unterlagen für Standardausfuhr und -einfuhr:
Ausfuhr:
- Vollmacht
- Handelsrechnung
- Falls ein Präferenzdokument erstellt werden soll, sind zusätzliche Unterlagen notwendig – wir informieren Sie darüber bei Bedarf.
Einfuhr:
- Vollmacht
- Handelsrechnung
- ggf. EUR.1 / ATR / Ursprungszeugnis
- Packliste
- AWB / BL oder CMR
Beauftragung und Dokumentenprüfung
Sie erteilen uns den Auftrag, indem Sie uns alle erforderlichen Unterlagen vollständig zusenden. Um alles Weitere kümmern wir uns. Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Auftrag nur bearbeiten können, wenn uns alle benötigten Informationen und Unterlagen vollständig vorliegen.
Erhalt Ihrer Zolldokumente
Je nachdem, welches Zolldokument Sie bei uns bestellt haben, erhalten Sie dieses nach Fertigstellung entweder per E-Mail (z. B. das Ausfuhrbegleitdokument) oder nach Absprache (z. B. EUR.1, ATR etc.).
Einfuhr
Im Falle einer Importsendung werden wir Sie informieren, dass Ihre Sendung verzollt wurde.