Verzollung zum freien Verkehr

25 Jahre Zollerfahrung

Verzollung am selben Tag oder innerhalb von 24 Std.

Zollabwicklung an allen deutschen Zollämtern

Individuelle Lösungen, faire Preise, reibungslose Abwicklung, schnell und zuverlässig

Benötigen Sie unsere Unterstützung bei der Abfertigung in den zollrechtlich freien Verkehr?

Verzollung zum freien Verkehr

Was bedeutet Verzollung zum freien Verkehr?

Die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr ist das am häufigsten genutzte Zollverfahren bei der Einfuhr aus einem Drittland (also einem Nicht-EU-Land). Darunter versteht man, dass die eingeführte Ware alle erforderlichen Zollformalitäten durchlaufen hat. Mit diesem Verfahren kann man Nicht-Unionswaren den zollrechtlichen Status von Unionsware verleihen.

Sobald alle Einfuhrabgaben – wie Zoll und Einfuhrumsatzsteuer – entrichtet wurden, dürfen Sie über die Ware frei verfügen. Das heißt: Sie können sie uneingeschränkt innerhalb der EU vermarkten, verbrauchen oder weiterverarbeiten.

Diese Form der Verzollung ist für Unternehmen mit regelmäßigen Importen, die im Nicht-EU-Ausland einkaufen, von großer Bedeutung.

Verzollung zum freien Verkehr

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Einfuhranmeldung

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Beantragung der EORI-Nummer

Verzollung zum freien Verkehr
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Zollabwicklung mit ATLAS

Wir sind Profis für eine schnelle und reibungslose Abwicklung mit ATLAS.

Verzollung zum freien Verkehr

Wir unterstützen Sie bei der Verzollung zum freien Verkehr

Die Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ist ein komplexer Prozess, der ohne entsprechendes Fachwissen und Erfahrung leicht langwierig und schwierig werden kann.

Als erfahrener Zollagent übernehmen wir die komplette Abwicklung des Zollverfahrens für Sie – von der Einfuhranmeldung bis zur Überlassung der Ware zum zollrechtlich freien Verkehr. In der Regel erfolgt die Verzollung noch am selben Tag oder innerhalb von 24 Stunden.

Kontaktieren Sie uns jetzt unter +49 (0) 6181-306 66 93 oder schreiben Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular. 

Wir prüfen für Sie, welche Unterlagen notwendig sind. Bitte beachten:
Als Importeur und/oder Exporteur sind Sie verpflichtet, eine gültige EORI-Nummer (Zollnummer) zu führen.

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Zollabwicklung vom Profi

Verlassen Sie sich auf eine Zollagentur, die die komplexen Vorschriften für Sie lichtet, Ihnen Wege abnimmt, Kosten einspart und Transporte erleichtert.

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Wir prüfen im Vorfeld die Importvorschriften für Ihr Produkt

So vermeiden Sie Verzögerungen bei der Importabfertigung.

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Kosten- und Risikominimierung

Sparen Sie erheblichen Aufwand und minimieren Sie Fehlerquellen, indem Sie auf uns als Partner setzen. Wir übernehmen jeden Schritt der Zollabwicklung für Sie – zuverlässig, professionell und effizient.

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Schnelle, reibungslose Abwicklung und Bearbeitung

Die Bearbeitung erfolgt meist am selben Tag oder innerhalb von 24 Stunden – vorausgesetzt, alle erforderlichen Daten und Unterlagen liegen vollständig vor.

Verzollung zum freien Verkehr: Ablauf

Die Verzollung zum freien Verkehr folgt einem klar definierten Ablauf, der sicherstellt, dass Ihre Ware korrekt abgefertigt und für den Binnenmarkt freigegeben wird (Überlassung zum zollrechtlichen freien Verkehr). So läuft der Prozess ab:

1. Einfuhranmeldung bei der Zollstelle

Zunächst muss Ihre Ware bei der zuständigen Zollstelle mittels Einfuhranmeldung über das ATLAS-System angemeldet werden – hierfür ist eine gültige EORI-Nummer erforderlich. Gerne übernehmen wir sowohl die Beantragung der EORI-Nummer als auch die vollständige Einfuhranmeldung für Sie.

2. Prüfung der Dokumente durch den Zoll

Nach Eingang der Anmeldung prüft der Zoll die übermittelten Angaben sowie alle erforderlichen Begleitdokumente wie z.B. die Handelsrechnung, Frachtpapiere und ggf. Ursprungsnachweise oder Importlizenzen.

3. Berechnung der Einfuhrabgaben

Sobald die Unterlagen geprüft sind, erlässt der Zoll einen Einfuhrabgabenbescheid über die festgesetzten Einfuhrabgaben.

4. Überlassung

Die Waren befinden sich nun im zollrechtlich freien Verkehr und haben damit den Status von Unionswaren erlangt.

FAQs

Häufige Fragen: Verzollung zum freien Verkehr

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Verzollung zum freien Verkehr bzw. Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr.
Klicken Sie auf die jeweilige Frage, um weitere Informationen zu erhalten.

Was heißt Verzollung zum freien Verkehr?

Die Verzollung zum freien Verkehr ist ein Zollverfahren, bei dem Waren aus einem Nicht-EU-Land in den zollrechtlich freien Verkehr der EU überführt werden. Dabei müssen alle Einfuhrabgaben entrichtet werden – als erfahrener Zollagent unterstützen wir Sie gerne bei der vollständigen Abwicklung dieses Prozesses.

Was bedeutet Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr?

Die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr ist das offizielle Verfahren, bei dem eine eingeführte Ware den Status einer Unionsware erhält. Es handelt sich dabei um dasselbe wie die Verzollung zum freien Verkehr, nur in der Amtssprache des Zolls ausgedrückt.

Was bedeutet Waren im freien Verkehr?

Waren im freien Verkehr haben alle zoll- und steuerrechtlichen Pflichten erfüllt und können ohne weitere Einschränkungen innerhalb der EU verkauft, verwendet oder weiterverarbeitet werden.

Was bedeutet steuerrechtlich freier Verkehr?

Steuerrechtlich freier Verkehr bedeutet, dass insbesondere die Einfuhrumsatzsteuer vollständig gezahlt wurde und die Ware somit aus steuerlicher Sicht vollständig abgefertigt ist.

Was bedeutet es, wenn sich Waren im freien Verkehr befinden?

Wenn sich Waren im freien Verkehr befinden, dürfen sie ohne weitere Zollkontrollen innerhalb der EU zirkulieren. Dieser Status wird durch die ordnungsgemäße Verzollung erreicht – bei Bedarf steht Ihnen ZFZ dabei beratend und ausführend zur Seite.

Ablauf

Zusammenarbeit

(gilt für alle Dokumente)
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Angebot und Unterlagenanforderung

Nachdem wir Ihre Daten bzw. Anfrage aufgenommen haben, erhalten Sie von uns ein Angebot. Darin ist auch aufgeführt, welche Unterlagen wir benötigen, um das Zolldokument für Sie zu erstellen bzw. zu beantragen.

Benötigte Unterlagen für Standardausfuhr und -einfuhr:

Ausfuhr:

  • Vollmacht
  • Handelsrechnung
  • Falls ein Präferenzdokument erstellt werden soll, sind zusätzliche Unterlagen notwendig – wir informieren Sie darüber bei Bedarf.

Einfuhr:

  • Vollmacht
  • Handelsrechnung
  • ggf. EUR.1 / ATR / Ursprungszeugnis
  • Packliste
  • AWB / BL oder CMR
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Beauftragung und Dokumentenprüfung

Sie erteilen uns den Auftrag, indem Sie uns alle erforderlichen Unterlagen vollständig zusenden. Um alles Weitere kümmern wir uns. Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Auftrag nur bearbeiten können, wenn uns alle benötigten Informationen und Unterlagen vollständig vorliegen.

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Erhalt Ihrer Zolldokumente

Je nachdem, welches Zolldokument Sie bei uns bestellt haben, erhalten Sie dieses nach Fertigstellung entweder per E-Mail (z. B. das Ausfuhrbegleitdokument) oder nach Absprache (z. B. EUR.1, ATR etc.).

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Einfuhr

Im Falle einer Importsendung werden wir Sie informieren, dass Ihre Sendung verzollt wurde. 

Kontakt

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