Vorübergehende Verwendung
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Sollten wir Ihre Waren zur vorübergehenden Verwendung einführen?
Was bedeutet die vorübergehende Verwendung beim Zoll?
Die vorübergehende Verwendung ist ein zollrechtliches Verfahren, bei dem Nicht-Unionswaren unter vollständiger oder teilweiser Befreiung von Einfuhrabgaben in das Zollgebiet der EU eingeführt werden können.
Diese Waren sollen nur vorübergehend genutzt werden, beispielsweise für Messzwecke oder Tests, und anschließend unverändert wieder ausgeführt werden. Die eingeführten Waren dürfen während der vorübergehenden Verwendung weder be- noch verarbeitet werden und müssen – abgesehen von zulässigen Ausbesserungen oder Wartungsarbeiten – in unverändertem Zustand wiederausgeführt werden.
Vorübergehende Verwendung von Waren
Einfuhranmeldung
Beantragung der EORI-Nummer
Möchten Sie Ihre Waren zur vorübergehenden Verwendung einführen?
Internationale Spedition, Hersteller oder Händler: Ob Sie einzelne Leistungen buchen oder Ihre Importaktivitäten komplett outsourcen wollen − wir von ZFZ sind Ihr verlässlicher Zollagent.
Wir übernehmen für Sie die vollständige Abwicklung des Zollverfahrens zur vorübergehenden Verwendung – schnell, rechtssicher und individuell. Kontaktieren Sie uns jetzt unter +49 (0) 6181-306 66 93 oder schreiben Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular.
Bitte beachten Sie: Als Importeur und/oder Exporteur sind Sie verpflichtet, eine gültige EORI-Nummer (Zollnummer) zu führen.
Zollabwicklung durch den Profi
Verlassen Sie sich auf eine reibungslose und fachgerechte Zollabwicklung durch unsere erfahrenen Experten.
Schnelle und reibungslose Abwicklung
Die Bearbeitung erfolgt meist am selben Tag oder innerhalb von 24 Stunden – vorausgesetzt, alle erforderlichen Daten und Unterlagen liegen vollständig vor.
Zuverlässigkeit & Zeitersparnis
Wir halten Fristen ein, vermeiden Verzögerungen und entlasten Sie im gesamten Abwicklungsprozess.
Kosten- und Risikominimierung
Mit ZFZ als Partner senken Sie unnötige Kosten und vermeiden teure Fehler oder Nachforderungen.
Vorübergehende Verwendung nach dem Unionszollkodex (UZK)
- Unveränderte Wiederausfuhr der Ware
- Fristgerechte Rückführung (in der Regel innerhalb von 6 bis 24 Monaten)
- Zollanmeldung mit Hinweis auf das Verfahren „vorübergehende Verwendung“
- In vielen Fällen: Sicherheitsleistung in Höhe der potenziellen Einfuhrabgaben
Typische Fälle für die zollrechtliche vorübergehende Verwendung
- Messeausstattung und Vorführgeräte
- Warenmuster und Prototypen
- Film- oder Fototechnik für Projekteinsätze
- Fahrzeuge für zeitlich begrenzte Veranstaltungen
- Werkzeuge und Maschinen zur Reparaturleistung vor Ort
Kann ein Carnet ATA für die vorübergehende Verwendung verwendet werden?
Ja, ein Carnet ATA kann für die vorübergehende Verwendung genutzt werden – insbesondere bei der vorübergehenden Ein- und Ausfuhr von Waren in Länder außerhalb der EU. Es dient als international anerkanntes Zolldokument, das die Einfuhrabwicklung deutlich vereinfacht, da es sowohl als Zollanmeldung als auch als Sicherheitsleistung fungiert.
Das Carnet ATA eignet sich besonders für Messegüter, Berufsausrüstung, technische Geräte oder Warenmuster, die befristet eingeführt und anschließend unverändert wiederausgeführt werden.
Gerne übernehmen wir die vollständige Abwicklung der vorübergehenden Verwendung für Sie – zuverlässig und professionell.
Häufige Fragen zur vorübergehenden Verwendung
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die vorübergehende Verwendung. Klicken Sie auf die jeweilige Frage, um weitere Informationen zu erhalten.
Was versteht man unter vorübergehender Verwendung?
Die vorübergehende Verwendung ist ein Zollverfahren, bei dem Nicht-EU-Waren zeitlich begrenzt und zollfrei oder zollermäßigt ins Zollgebiet eingeführt und anschließend unverändert wiederausgeführt werden.
Was ist die Verwendungsfrist für vorübergehende Verwendung?
Die Verwendungsfrist bestimmt, wie lange die eingeführte Ware im Zollgebiet verbleiben darf – in der Regel beträgt sie sechs bis 24 Monate, kann aber auf Antrag verlängert werden.
Welche Vorteile hat eine vorübergehende Verwendung?
Wenn die Bedingungen des Verfahrens erfüllt sind, entfällt auch die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer. Damit ist die vorübergehende Verwendung nicht nur zollrechtlich, sondern auch steuerlich vorteilhaft – ein klarer Pluspunkt für international tätige Unternehmen.
Wann benötigt man ein Carnet ATA bei der vorübergehenden Verwendung?
Ein Carnet ATA wird benötigt, wenn Waren zur vorübergehenden Verwendung in Länder außerhalb der EU eingeführt werden sollen – zum Beispiel für Messen, Veranstaltungen oder technische Einsätze –, da es Zollformalitäten vereinfacht und Sicherheitsleistungen ersetzt.
Was ist der Unterschied zur vorübergehenden Ausfuhr?
Bei der vorübergehenden Ausfuhr werden Unionswaren aus der EU ausgeführt und sollen später wieder eingeführt werden, während bei der vorübergehenden Verwendung Nicht-Unionswaren vorübergehend in die EU eingeführt und anschließend wiederausgeführt werden. Es handelt sich also um spiegelbildliche Verfahren mit jeweils entgegengesetzter Warenbewegung.
Zusammenarbeit
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Sie senden uns eine Anfrage, entweder über das Kontaktformular, per E-Mail unter oder Sie rufen uns an unter +49 (0) 6181-306 66 93.
Angebot und Unterlagenanforderung
Nachdem wir Ihre Daten bzw. Anfrage aufgenommen haben, erhalten Sie von uns ein Angebot. Darin ist auch aufgeführt, welche Unterlagen wir benötigen, um das Zolldokument für Sie zu erstellen bzw. zu beantragen.
Benötigte Unterlagen für Standardausfuhr und -einfuhr:
Ausfuhr:
- Vollmacht
- Handelsrechnung
- Falls ein Präferenzdokument erstellt werden soll, sind zusätzliche Unterlagen notwendig – wir informieren Sie darüber bei Bedarf.
Einfuhr:
- Vollmacht
- Handelsrechnung
- ggf. EUR.1 / ATR / Ursprungszeugnis
- Packliste
- AWB / BL oder CMR
Beauftragung und Dokumentenprüfung
Sie erteilen uns den Auftrag, indem Sie uns alle erforderlichen Unterlagen vollständig zusenden. Um alles Weitere kümmern wir uns. Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Auftrag nur bearbeiten können, wenn uns alle benötigten Informationen und Unterlagen vollständig vorliegen.
Erhalt Ihrer Zolldokumente
Je nachdem, welches Zolldokument Sie bei uns bestellt haben, erhalten Sie dieses nach Fertigstellung entweder per E-Mail (z. B. das Ausfuhrbegleitdokument) oder nach Absprache (z. B. EUR.1, ATR etc.).
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