Warenverkehrsbescheinigung A.TR.
25 Jahre Zollerfahrung
Warenverkehrsbescheinigung A.TR. am selben Tag oder innerhalb von 24 Std.
Zollabwicklung an allen deutschen Zollämtern
Individuelle Lösungen, faire Preise, reibungslose Abwicklung, schnell und zuverlässig
Möchten Sie, dass wir das ATR-Dokument für Sie erstellen?
Warenverkehrsbescheinigung A.TR. – Definition
Die Warenverkehrsbescheinigung A.TR. – im internationalen Handel häufig auch kurz als ATR-Dokument bezeichnet – ist ein förmlicher Präferenznachweis im Warenverkehr zwischen der EU und der Türkei (bilateral). Es wird bei Ausfuhren von sogenannten Zollunionswaren angewandt. Die A.TR. dient als Nachweis, dass sich die Ware im jeweiligen Land im zollrechtlichen freien Verkehr befand, wodurch die Importeure von Zollvorteilen profitieren
Neben der A.TR benötigen Sie zusätzlich ab einem Warenwert von 1.000 € oder einem Gewicht von 1.000 kg eine Ausfuhranmeldung bzw. ein Ausfuhrbegleitdokument, um Ihre Waren korrekt zu exportieren.
Für Länder, mit denen die EU ein Freihandels-, Präferenz- bzw. Kooperationsabkommen abgeschlossen hat, benötigt es die Warenverkehrsbescheinigung EUR 1.
A.TR.-Dokument
Erstellung der Warenverkehrsbescheinigung A.TR.
Für die Türkei erforderlich
ATR-Dokument-Erstellung unabhängig vom Warenwert
Nachträgliche Erstellung A.TR.
Erstellung Ausfuhrbegleitdokument (ABD)
Ausfuhranmeldung
Beantragung der EORI-Nummer
Zollabwicklung mit ATLAS
Warenverkehrsbescheinigung A.TR. beantragen
Internationale Spedition, Hersteller oder Händler: Ob Sie einzelne Leistungen buchen oder Ihre Exportaktivitäten komplett outsourcen möchten – wir unterstützen Sie.
Mit unserer langjährigen Erfahrung als Zolldienstleister kennen wir die Herausforderungen der Zollbestimmungen genau und helfen Ihnen den Überblick zu behalten. Wir kümmern uns um alle Schritte rund um die Beantragung der Warenverkehrsbescheinigung A.TR. – von der korrekten Antragstellung bis zur rechtssicheren Dokumentation.
Kontaktieren Sie uns gerne unter +49 (0) 6181-306 66 93 oder senden Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular.
Bitte denken Sie daran: Als Exporteur oder Importeur benötigen Sie eine gültige EORI-Nummer (Zollnummer). Wir helfen Ihnen selbstverständlich gerne bei der Beantragung.
Zollabwicklung vom Profi
Mit unserem umfassenden Know-how, unserer jahrelangen Erfahrung und stets aktuellen Kenntnissen zu den Vorschriften der Zollunion mit der Türkei sind Sie mit ZFZ stets auf der richtigen Seite.
Kosten- & Risikominimierung
Wir unterstützen Sie dabei, unnötige Kosten zu vermeiden und mögliche Risiken wie Verzögerungen beim Export zu minimieren.
Schnelle, reibungslose Abwicklung und Bearbeitung
Die Bearbeitung erfolgt meist am selben Tag oder innerhalb von 24 Stunden – vorausgesetzt, alle erforderlichen Daten und Unterlagen liegen vollständig vor.
Dokumentation
ZFZ übernimmt die rechtssichere Dokumentation für Sie, die den Anforderungen einer Zollprüfung vollständig entspricht.
A.TR. Warenverkehrsbescheinigung – wann wird sie benötigt?
Eine A.TR. Warenverkehrsbescheinigung darf nur für gewerbliche Waren ausgestellt werden, die unter das Zollunionsabkommen zwischen der EU und der Türkei fallen. Ausgenommen sind Agrarwaren sowie Produkte des EGKS-Abkommens (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl). Voraussetzung ist außerdem, dass sich die Ware im sogenannten freien Verkehr der EU oder der Türkei befindet und ohne Zwischenlagerung direkt zwischen der EU und der Türkei transportiert wird.
Gut zu wissen:
✓ Grundsätzlich sind alle Waren, für die eine A.TR. Warenverkehrsbescheinigung ausgestellt werden kann, von Zöllen und Abgaben befreit.
✓ Eine nachträgliche Ausstellung der A.TR. ist möglich – gerne unterstützen wir Sie dabei.
✓ Die A.TR. muss innerhalb von vier Monaten nach der Ausfuhr bei der Einfuhrzollstelle im Bestimmungsland vorgelegt werden.
✓ Bei einer A.TR. Warenverkehrsbescheinigung wird grundsätzlich kein förmlicher Ursprungsnachweis benötigt.
Vorteile der Warenverkehrsbescheinigung A.TR.
Die Warenverkehrsbescheinigung A.TR. bietet viele Vorteile: Sie ermöglicht die zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr von Waren in die Türkei, bestätigt den präferenziellen Ursprung Ihrer Waren innerhalb der EU-Türkei-Zollunion und beschleunigt die Zollabwicklung, wodurch Sie Kosten sparen können.
Falls Sie Fragen rund um die Ausstellung der A.TR. oder zu den erforderlichen Schritten haben, stehen wir Ihnen als erfahrener Zollagent jederzeit zur Seite.
Häufige Fragen zur Warenverkehrsbescheinigung A.TR.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Warenverkehrsbescheinigung A.TR. Klicken Sie auf die jeweilige Frage, um weitere Informationen zu erhalten.
Wann braucht man ein A.TR.Dokument?
Ein A.TR.-Dokument benötigen Sie, wenn Sie Waren aus der EU in die Türkei exportieren, die unter das Zollunionsabkommen fallen. Es dient als Nachweis für den zollrechtlich freien Verkehr und ermöglicht eine zollfreie oder zollreduzierte Einfuhr. Als Zollagent unterstützen wir Sie bei der Beantragung und prüfen, ob Ihre Waren für eine A.TR. infrage kommen.
Wo bekomme ich eine Warenverkehrsbescheinigung A.TR.?
Eine Warenverkehrsbescheinigung A.TR. können Sie gerne bei uns beauftragen. Wir übernehmen für Sie die Antragstellung und sorgen für eine korrekte und schnelle Abwicklung.
Welche Warenverkehrsbescheinigungen gibt es?
Neben der A.TR. für den Warenverkehr zwischen der EU und der Türkei gibt es noch die EUR.1 für den präferenziellen Warenverkehr mit Ländern, mit denen die EU Freihandels- oder Präferenzabkommen geschlossen hat. Unsere Zollagentur prüft gerne, welche Warenverkehrsbescheinigung für Ihren Export benötigt wird, und übernimmt die Erstellung für Sie.
Ab welchem Warenwert wird eine Warenverkehrsbescheinigung A.TR. benötigt?
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Eine ATR-Warenverkehrsbescheinigung ist grundsätzlich für alle Waren erforderlich, die im Rahmen des zollbegünstigten Warenverkehrs zwischen der Europäischen Union und der Türkei gehandelt werden, unabhängig vom Warenwert.
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Ein gesetzlich festgelegter Mindestwert, ab dem die Bescheinigung zwingend vorgeschrieben wäre, besteht nicht.
- Die Vorlage des ATR-Dokuments wird nur verlangt, wenn der Importeur die zollpräferentielle Behandlung in Anspruch nehmen möchte.
Zusammenarbeit
Ihre Anfrage stellen
Sie senden uns eine Anfrage, entweder über das Kontaktformular, per E-Mail unter oder Sie rufen uns an unter +49 (0) 6181-306 66 93.
Angebot und Unterlagenanforderung
Nachdem wir Ihre Daten bzw. Anfrage aufgenommen haben, erhalten Sie von uns ein Angebot. Darin ist auch aufgeführt, welche Unterlagen wir benötigen, um das Zolldokument für Sie zu erstellen bzw. zu beantragen.
Benötigte Unterlagen für Standardausfuhr und -einfuhr:
Ausfuhr:
- Vollmacht
- Handelsrechnung
- Falls ein Präferenzdokument erstellt werden soll, sind zusätzliche Unterlagen notwendig – wir informieren Sie darüber bei Bedarf.
Einfuhr:
- Vollmacht
- Handelsrechnung
- ggf. EUR.1 / ATR / Ursprungszeugnis
- Packliste
- AWB / BL oder CMR
Beauftragung und Dokumentenprüfung
Sie erteilen uns den Auftrag, indem Sie uns alle erforderlichen Unterlagen vollständig zusenden. Um alles Weitere kümmern wir uns. Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Auftrag nur bearbeiten können, wenn uns alle benötigten Informationen und Unterlagen vollständig vorliegen.
Erhalt Ihrer Zolldokumente
Je nachdem, welches Zolldokument Sie bei uns bestellt haben, erhalten Sie dieses nach Fertigstellung entweder per E-Mail (z. B. das Ausfuhrbegleitdokument) oder nach Absprache (z. B. EUR.1, ATR etc.).
Einfuhr
Im Falle einer Importsendung werden wir Sie informieren, dass Ihre Sendung verzollt wurde.
Sollen wir eine Warenverkehrsbescheinigung A.TR. für Sie erstellen?
Gern übernehmen wir die Erstellung Ihrer Warenverkehrsbescheinigung A.TR. und sorgen für eine schnelle, reibungslose Abwicklung. Kontaktieren Sie uns – wir kümmern uns um den Rest!