Die Geschichte des Zolls

Zölle von der Antike bis ins 21. Jahrhundert

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Aus der Geschichte des Zolls entstand der heutige Begriff Zoll leitet sich ab aus dem griechischen „telos“ (Ziel, Grenze, Zahlung) und dem spätlateinischen Wort „teloneum“ (Abgabe). Bereits im dritten Jahrtausend v. Chr., in den antiken Hochkulturen des alten Ägyptens und des Orients, dienten diese Steuereinnahmen als so genannte Finanzzölle zur Deckung des Finanzbedarfs eines Staates.

Vom Gotenreich am Schwarzen Meer breitete sich vom 4. Jahrhundert an der gotische Zollbegriff „mota“(Maut) aus, während über das Fränkische Reich vom 5./6. Jahrhundert die spätlateinische Bezeichnung in den mittel- und norddeutschen Raum vordrang und zu „toloneum“, abgekürzt „tol, dann „tsol“ und schließlich „Zoll“ abgewandelt wurde. Zölle wurden bis ins Mittelalter an so genannten Zollerhebungsstellen als „Passierzoll“ für die Benutzung von Wegen, Brücken, Hafenanlagen bzw.Markteinrichtungen oder als Schutzgebühr für den Handelsverkehr („Geleitzoll“) erhoben. Im deutschen Mittelalter hatten die Zölle damit vorwiegend den Charakter einer Benutzungsgebühr bzw. „Maut“. Mit der Erhebung war als Gegenleistung die Erhaltung der Straßen und Brücken sowie die Gewährung eines sicheren Geleits verbunden.

Das Hoheitsrecht über diese Einnahmen stand zunächst dem König zu. Im 12./13. Jahrhundert ging dieses so genannte königliche Zollregal immer mehr zu Verleihungen und Verpfändungen an Territorialherren, Kaufleute und Städte über. Diese bauten die eigene Zollhoheit bald mit Landes- und Stadtzöllen aus; nach dem Ende des 30-jährigen Krieges war das ehemals einheitliche deutsche Zollgebiet in ca. 1.240 Einzelgebiete zersplittert.

Neben dem Finanzzollgedanken erhielten im 17./18. Jahrhundert unter dem Einfluss des Merkantilismus (Wirtschaftspolitik in der Zeit des Absolutismus) die Zölle eine immer größere Bedeutung als so genannte Schutzzölle zum Schutze der heimischen Wirtschaft vor unerwünschter Konkurrenz. Aufgrund hoher Einfuhrzölle wurden billige auswärtige Waren teurer und gleichartige heimische Waren blieben auf diese Weise wettbewerbsfähig.

Anfang des 19. Jahrhunderts gingen die deutschen Einzelstaaten unter Aufhebung ihrer innerstaatlichen Binnenzölle allgemein zum Grenzzollsystem (Erhebung von Zöllen beim Grenzübertritt) über, das den gegenseitigen Wirtschaftsverkehr jedoch stark behinderte. Die lästigen Einfuhr-, Durchfuhr- und Ausfuhrzölle zwischen den deutschen Staaten wurden Schritt für Schritt durch regionale Zollunionen und ab 01. Januar 1834 durch den Deutschen Zollverein zugunsten gemeinsamer Außenzölle abgebaut. Das einheitliche Vereinszollgesetz von 1869 wurde 1871 mit dem Übergang der Zollgesetzgebungs- und Ertragshoheit auf das Reich in Reichsrecht verwandelt.

1879 setzte unter Bismarck wieder eine verstärkte Schutzzollpolitik – insbesondere gegen englische Waren – ein, die die Zölle bis heute zum Instrument einer planmäßigen Handelspolitik machte.

Zunehmende Industrialisierung, neue Technologien und ein sich international ausweitender Handel führten zu einer Überarbeitung des Vereinszollgesetzes und zum Inkrafttreten des Zollgesetzes von 1939. Das nachfolgende Zollgesetz von 1961 bestand bis zur Einführung des Zollkodex zum 01. Januar 1994.

Ein ständig wachsender Welthandel führte zu Bestrebungen, weltweit möglichst einheitliche Zollregelungen für den grenzüberschreitenden Warenverkehr festzulegen, die von allen Staaten und Wirtschaftsbündnissen angewendet werden.
Der erste wichtige Schritt wurde am 30. Oktober 1947 mit dem Abschluss des „General Agreement on Tariffs and Trade“ (Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen – GATT -) unter dem Dach der Vereinten Nationen eingeleitet. Ziel war die Ausweitung des weltweiten Warenverkehrs ohne Zollbelastung und sonstige Handelsschranken.
Das GATT wurde zum 01. Januar 1995 von der World Trade Organization (Welthandelsorganisation – WTO -) abgelöst.

Neben dem GATT hat für die Anpassung des internationalen Zollrechts der 1950 gegründete Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens (Brüsseler Zollrat – RZZ -) Bedeutung erlangt, 1995 umbenannt in „World Customs Organization“ – WCO -. Ziel der Weltzollorganisation ist es, das Zollrecht und die Zollpraxis im Interesse des internationalen Handels weltweit anzugleichen, die Zollformalitäten zu vereinheitlichen und den Schmuggel zu bekämpfen.

Geschichte des Zolls – Grundlage der Europäischen Gemeinschaft

In Europa setzte sich schon bald nach dem Zweiten Weltkrieg der Gedanke eines einheitlichen Europas durch. 1958 gründeten Frankreich, Italien, Belgien, die Niederlande, Luxemburg und die Bundesrepublik Deutschland die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Angestrebt wurde die Schaffung eines Wirtschaftsraums ohne Grenzen für alle Waren. Die Gründung einer Zollunion 1968 kennzeichnete dabei einen der ersten Schritte. Alle Mitgliedstaaten erklärten sich bereit, ihre nationalen Zölle abzuschaffen und in einem einzigen Zolltarif für die gesamte EG gegenüber Drittländern zusammenzufassen.

Um zu gewährleisten, dass alle in die Gemeinschaft eingeführten Waren überall derselben zollamtlichen Behandlung zugeführt werden, bedurfte es einer Neuordnung des bisherigen Zollrechts. Ein wesentlicher Schritt in diese Richtung war 1988 die Einführung einer einheitlichen Zollanmeldung, des sog. Einheitspapiers. Es trat an die Stelle der 150 (!) verschiedenen, bis dahin von den Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten verwendeten Papiere.

Mit der Vollendung des Europäischen Binnenmarktes zum 01. Januar 1993 wurde ein einheitliches Wirtschaftsgebiet geschaffen. Der Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der EG unterliegt seitdem grundsätzlich keinen Zollkontrollen mehr, die Erfüllung von „Zollförmlichkeiten“ an den innergemeinschaftlichen Grenzen ist seit diesem Zeitpunkt entfallen. Entlang der gesamten Außengrenzen zu den sog. Drittländern und an den Häfen und Flughäfen nimmt der Zoll weiterhin seine klassischen Aufgaben wahr.

Durch die Teilung Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelten sich hier zwei Zollverwaltungen. Mit der Wiedervereinigung am 03. Oktober 1990 wurde die Zollverwaltung der DDR aufgelöst. Das Zollgebiet der Gemeinschaft, dem bis dahin lediglich das Gebiet des westlichen Deutschlands angehörte, wurde um das Gebiet der ehemaligen DDR erweitert.

Die größte Erweiterung in der Geschichte der EU

Am 16. April 2003 haben die 15 Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union und der zehn beitretenden Staaten in Athen die Beitrittsverträge unterschrieben und damit die größte Erweiterung in der Geschichte der EU besiegelt.

Seit 01. Mai 2004 gilt damit auch in den Beitrittsstaaten das Gemeinschaftsrecht. Artikel 2 der Beitrittsakte (vgl.ABl. EU Nr. L 236 vom 23. September 2003) legt fest, dass die ursprünglichen Verträge, also insbesondere der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) und der Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag), und die auf diese Verträge gestützten Rechtsakte (z.B. das Gemeinschaftszollrecht – der Zollkodex) durch die neuen Mitgliedstaaten verbindlich übernommen werden. Das Zollgebiet der Gemeinschaft wurde um die Gebiete der Beitrittsstaaten erweitert.

 

Quellenangaben Geschichte des Zolls:
Bundesministerium der Finanzen – www.zoll.de
Zölle von der Antike bis ins 19. Jahrhundert
Zölle im 20. und 21. Jahrhundert

Bildernachweis:
Quelle: Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung

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