Ausfuhranmeldung ab 1.000 € erforderlich

25 Jahre Zollerfahrung

Ausfuhranmeldung am selben Tag oder innerhalb von 24 Std.

Zollabwicklung an allen deutschen Zollämtern

Individuelle Lösungen, faire Preise, reibungslose Abwicklung – schnell und zuverlässig

Sollen wir eine Ausfuhranmeldung für Sie erstellen? Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!

Ausfuhranmeldung

Was ist eine Ausfuhranmeldung?

Eine Ausfuhranmeldung, auch bekannt als Ausfuhrbegleitdokument oder Ausfuhrerklärung, ist ein zollrechtlich vorgeschriebenes Dokument, das notwendig ist, wenn Waren aus Deutschland bzw. der EU in ein Drittland exportiert werden. Sie hat den Zweck, den Exportvorgang zu dokumentieren und sicherzustellen, dass alle zollrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die elektronische Ausfuhranmeldung erfolgt über das ATLAS-System der deutschen Zollverwaltung.

Für international tätige Unternehmen ist eine korrekt ausgestellte Ausfuhranmeldung essenziell, um einen reibungslosen und rechtskonformen Versandprozess sicherzustellen. Je nach Zielland des Exports können  zusätzliche Dokumente wie die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, ein Ursprungszeugnis oder die Warenverkehrsbescheinigung A.TR. erforderlich sein.

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Endgültige Ausfuhr / Verkauf

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Passiver Veredelungsschein (PV-Schein)

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Beendigung einer aktiven Veredelung

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Beendigung einer besonderen Verwendung

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Beantragung der EORI-Nummer

Ausfuhranmeldung
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Zollabwicklung mit ATLAS

Wir sind Profis für eine schnelle und reibungslose Abwicklung mit ATLAS.

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Ausfuhranmeldung erstellen lassen

Internationale Spedition, Hersteller oder Händler: Ob Sie einzelne Leistungen buchen oder Ihre Exportaktivitäten komplett outsourcen wollen − wir unterstützen Sie gern.

Sie möchten eine Ausfuhranmeldung erstellen lassen? Rufen Sie uns an unter +49 (0) 6181-306 66 93 oder schreiben Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular. 

Wir prüfen für Sie, welche Unterlagen notwendig sind. Bitte beachten:
Als Importeur und/oder Exporteur sind Sie verpflichtet, eine gültige EORI-Nummer (Zollnummer) zu führen.

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Ausfuhranmeldung durch einen Zollspezialisten erstellen lassen

Ob Ausfuhr in Drittländer oder besondere Zollverfahren – wir von ZFZ navigieren Sie zuverlässig durch die komplexen Regelungen des Zollrechts.

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Langjährige Erfahrung und Expertise

Mit über 25 Jahren Zollerfahrung stehen wir Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite.

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Schnelle und reibungslose Abwicklung

Die Bearbeitung erfolgt meist am selben Tag oder innerhalb von 24 Stunden – vorausgesetzt, alle erforderlichen Daten und Unterlagen liegen vollständig vor.

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Zuverlässigkeit und Zeitersparnis

Durch unsere zuverlässige Abwicklung sparen Sie wertvolle Zeit.

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Kosten- und Risikominimierung

Kosten und Risiken werden reduziert, Fehler vermieden und mögliche Strafen sicher umgangen.

Wann benötigt es eine Ausfuhranmeldung beim Zoll?

Eine Ausfuhranmeldung ist erforderlich, wenn:

• der Warenwert über 1.000 Euro liegt
• das Gesamtgewicht der Sendung über 1.000 kg beträgt
• die Ware aus einem EU-Mitgliedstaat in ein Drittland exportiert wird (z.B. in die Schweiz, USA oder nach Großbritannien)

In diesen Fällen wird ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) erstellt, welches die eindeutige MRN (Movement Reference Number) enthält.

Um Fehler, Verzögerungen oder unnötigen Aufwand zu vermeiden, empfiehlt sich die Beauftragung eines erfahrenen Zollagenten.
Gerne übernehmen wir die komplette Abwicklung der Ausfuhranmeldung sowie alle Begleitdokumente – schnell, zuverlässig und rechtssicher.

Ausfuhranmeldung

So funktioniert die ATLAS-Ausfuhranmeldung

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Erfassung aller relevanten Daten

Zunächst benötigen wir von Ihnen alle relevanten Informationen zur geplanten Ausfuhr – dazu gehören Angaben zum Exporteur, dem Empfänger im Drittland, dem exakten Warenwert und -beschreibung, der Menge sowie der Versandweg.

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Verlässliche Prüfung Ihrer Angaben

Damit Ihre Sendung planmäßig und ohne Komplikationen im Zielland ankommt, prüfen wir alle übermittelten Angaben mit größter Sorgfalt. Unstimmigkeiten oder Fehler können zu Verzögerungen oder zur Zurückweisung durch den Zoll führen. Deshalb legen wir besonderen Wert auf eine gewissenhafte Prüfung, um einen reibungslosen Exportablauf zu gewährleisten.

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Elektronische Übermittlung über ATLAS

Wir melden Ihre Ware elektronisch über das ATLAS-System beim zuständigen Zollamt an. 

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Prüfung durch das Zollamt

Nach Eingang der Anmeldung überprüft das zuständige Zollamt die eingereichten Informationen. In einigen Fällen kann eine sogenannte Gestellung notwendig sein – das bedeutet, dass die Ware dem Zoll an einer bestimmten Stelle zur physischen Kontrolle bereitgestellt werden muss, bevor sie das Land verlassen darf.

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Ausstellung des Ausfuhrbegleitdokuments (ABD)

Sobald die Zollprüfung ordnungsgemäß abgeschlossen ist, wird die Ware durch den Zoll zur Ausfuhr überlassen und das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) erstellt. Es enthält die MRN (Movement Reference Number) und einen Barcode. Diese Daten müssen der Ausgangszollstelle beim Verlassen der EU vorgelegt werden – entweder digital oder in Papierform.

Häufige Sonderfälle bei der Ausfuhranmeldung

Nicht jeder Export verläuft standardmäßig – in solchen Situationen stehen wir Ihnen als erfahrener Zollagent verlässlich zur Seite:

Nachträgliche Ausfuhranmeldung:
Wenn die Ware bereits ausgeführt wurde, die Anmeldung aber versäumt wurde, ist in bestimmten Fällen eine nachträgliche Anmeldung noch möglich. Diese muss korrekt und unter bestimmten Voraussetzungen beim Zoll eingereicht werden.

Rückwirkende Ausfuhranmeldung:
Wurde der Export zwar durchgeführt, aber das Ausfuhrbegleitdokument nicht erstellt, kann eine rückwirkende Erfassung notwendig sein – beispielsweise um einen Ausfuhrnachweis für umsatzsteuerliche Zwecke zu erhalten.

Unvollständige Ausfuhranmeldung / fehlerhaftes Ausfuhrbegleitdokument:
Enthält die ursprüngliche Anmeldung fehlerhafte oder unvollständige Angaben, kann dies zu Problemen bei der Ausfuhr oder bei der Rückerstattung der Umsatzsteuer führen.

Ausfuhranmeldung in die Schweiz:
Beim Export in die Schweiz – wie auch in andere Drittländer – gelten bestimmte Anforderungen, etwa im Hinblick auf die steuerfreie Ausfuhrlieferung. Zusätzlich kann beim Export in die Schweiz der präferenzielle Ursprung (z. B. mittels EUR.1) relevant sein, wodurch bestimmte Waren und unter bestimmten Voraussetzungen zollfrei oder zollbegünstigt eingeführt werden können.

Ausfuhranmeldung

Zollvollmacht zum Erstellen von Ausfuhranmeldungen

Damit wir als Zollagent in Ihrem Namen tätig werden dürfen, benötigen wir eine Zollvollmacht. Diese berechtigt uns, die Ausfuhranmeldung für Sie zu erstellen, mit dem Zoll zu kommunizieren und alle nötigen Unterlagen ordnungsgemäß einzureichen. Dazu stellen wir Ihnen das passende Formular zur Verfügung und beraten Sie bei Bedarf gerne zu den erforderlichen Angaben.

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Zollagentur ZFZ

110% Service für Zollabwicklung und Außenhandel .

FAQs

Häufige Fragen zur Ausfuhranmeldung

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Ausfuhranmeldung. Klicken Sie auf die jeweilige Frage, um weitere Informationen zu erhalten.

Wie funktioniert eine Ausfuhranmeldung?

Die Ausfuhranmeldung erfolgt elektronisch über das ATLAS-System. Nach Übermittlung der Exportdaten wird ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) mit MRN erstellt, das der Ausgangszollstelle beim Verlassen der EU vorgelegt werden muss.

Wann muss eine Ausfuhr angemeldet werden?

Eine Ausfuhranmeldung ist erforderlich, wenn Waren aus der EU in ein Drittland geliefert werden und der Warenwert über 1.000 Euro oder das Gewicht über 1.000 kg liegt. Auch bei besonderen Zollverfahren wie passiver Veredelung oder vorübergehende Ausfuhr ist eine Anmeldung notwendig.

Wann braucht man keine Ausfuhranmeldung?

Liegt der Warenwert unter 1.000 Euro und wiegt die Sendung weniger als 1.000 kg, ist in der Regel keine Ausfuhranmeldung erforderlich. Auch innergemeinschaftliche Lieferungen innerhalb der EU sind ausfuhrseitig nicht anmeldepflichtig.

Welche Ausfuhranmeldungen gibt es?

Es gibt unterschiedliche Arten von Ausfuhranmeldungen, z. B. die Standard-Ausfuhranmeldung, die unvollständige Ausfuhranmeldung oder nachträgliche/rückwirkende Anmeldungen. Je nach Fall und Zollverfahren wird die passende Form gewählt – als Zollagent unterstützen wir Sie bei der Auswahl und Umsetzung.

Ablauf

Zusammenarbeit

(gilt für alle Dokumente)
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Ihre Anfrage stellen

Sie senden uns eine Anfrage, entweder über das Kontaktformular, per E-Mail unter info@zoll-service.eu oder Sie rufen uns an unter +49 (0) 6181-306 66 93

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Angebot und Unterlagenanforderung

Nachdem wir Ihre Daten bzw. Anfrage aufgenommen haben, erhalten Sie von uns ein Angebot. Darin ist auch aufgeführt, welche Unterlagen wir benötigen, um das Zolldokument für Sie zu erstellen bzw. zu beantragen.

Benötigte Unterlagen für Standardausfuhr und -einfuhr:

Ausfuhr:

  • Vollmacht
  • Handelsrechnung
  • Falls ein Präferenzdokument erstellt werden soll, sind zusätzliche Unterlagen notwendig – wir informieren Sie darüber bei Bedarf.

Einfuhr:

  • Vollmacht
  • Handelsrechnung
  • ggf. EUR.1 / ATR / Ursprungszeugnis
  • Packliste
  • AWB / BL oder CMR
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Beauftragung und Dokumentenprüfung

Sie erteilen uns den Auftrag, indem Sie uns alle erforderlichen Unterlagen vollständig zusenden. Um alles Weitere kümmern wir uns. Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Auftrag nur bearbeiten können, wenn uns alle benötigten Informationen und Unterlagen vollständig vorliegen.

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Erhalt Ihrer Zolldokumente

Je nachdem, welches Zolldokument Sie bei uns bestellt haben, erhalten Sie dieses nach Fertigstellung entweder per E-Mail (z. B. das Ausfuhrbegleitdokument) oder nach Absprache (z. B. EUR.1, ATR etc.).

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Einfuhr

Im Falle einer Importsendung werden wir Sie informieren, dass Ihre Sendung verzollt wurde. 

Kontakt

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