Ausfuhrgenehmigung

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Ausfuhrgenehmigung

Ausfuhrgenehmigung

Wenn Sie Exporte in Embargo-Länder betreiben, brauchen Sie eine Ausfuhrgenehmigung. Oft wird die Ausfuhranmeldung mit der Ausfuhrgenehmigung verwechselt.

Damit Ihnen das nicht passiert: Rufen Sie uns an. Wir übernehmen gern die Abwicklung der Ausfuhrgenehmigung für Sie.

Bitte beachten Sie: Das ist eine sehr verkürzte Darstellung des oben genannten Begriffs. Möchten Sie mehr erfahren? Wir beraten Sie gern.

Ablauf

Zusammenarbeit

(gilt für alle Dokumente)
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Angebot und Unterlagenanforderung

Nachdem wir Ihre Daten bzw. Anfrage aufgenommen haben, erhalten Sie von uns ein Angebot. Darin ist auch aufgeführt, welche Unterlagen wir benötigen, um das Zolldokument für Sie zu erstellen bzw. zu beantragen.

Benötigte Unterlagen für Standardausfuhr und -einfuhr:

Ausfuhr:

  • Vollmacht
  • Handelsrechnung
  • Falls ein Präferenzdokument erstellt werden soll, sind zusätzliche Unterlagen notwendig – wir informieren Sie darüber bei Bedarf.

Einfuhr:

  • Vollmacht
  • Handelsrechnung
  • ggf. EUR.1 / ATR / Ursprungszeugnis
  • Packliste
  • AWB / BL oder CMR
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Beauftragung und Dokumentenprüfung

Sie erteilen uns den Auftrag, indem Sie uns alle erforderlichen Unterlagen vollständig zusenden. Um alles Weitere kümmern wir uns. Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Auftrag nur bearbeiten können, wenn uns alle benötigten Informationen und Unterlagen vollständig vorliegen.

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Erhalt Ihrer Zolldokumente

Je nachdem, welches Zolldokument Sie bei uns bestellt haben, erhalten Sie dieses nach Fertigstellung entweder per E-Mail (z. B. das Ausfuhrbegleitdokument) oder nach Absprache (z. B. EUR.1, ATR etc.).

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Einfuhr

Im Falle einer Importsendung werden wir Sie informieren, dass Ihre Sendung verzollt wurde. 

Kontakt

Brauchen Sie eine Ausfuhrgenehmigung?

Wir übernehmen gern die Abwicklung der Ausfuhrgenehmigung für Sie.
Kontaktieren Sie uns – wir kümmern uns um den Rest!

Rufen Sie uns an: