Verbindliche Zolltarifauskunft
25 Jahre Zollerfahrung
Zollabfertigung am gleichen Tag oder innerhalb von 24 Std.
Zollabwicklung an allen deutschen Zollämtern
Individuelle Lösungen, schnell und zuverlässig
Verbindliche Zolltarifauskunft
Die verbindliche Zolltarifauskunft sollten Sie unbedingt einholen, wenn Sie mit komplexen Waren handeln.
Gerade Importeuren empfehlen wir ausdrücklich, eine verbindliche Zolltarifauskunft zu beantragen –
um rechtliche Sicherheit bei der Tarifierung und der Zollabwicklung zu erhalten.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht, wir beraten Sie gern zum Thema und erstellen die notwendigen Anträge für Sie: +49 (0) 6181-306 66 93
Bitte beachten Sie: Das ist eine sehr verkürzte Darstellung des oben genannten Begriffs. Möchten Sie mehr erfahren? Wir beraten Sie gern.
Zusammenarbeit
Ihre Anfrage stellen
Sie senden uns eine Anfrage, entweder über das Kontaktformular, per E-Mail unter oder Sie rufen uns an unter +49 (0) 6181-306 66 93.
Angebot und Unterlagenanforderung
Nachdem wir Ihre Daten bzw. Anfrage aufgenommen haben, erhalten Sie von uns ein Angebot. Darin ist auch aufgeführt, welche Unterlagen wir benötigen, um das Zolldokument für Sie zu erstellen bzw. zu beantragen.
Benötigte Unterlagen für Standardausfuhr und -einfuhr:
Ausfuhr:
- Vollmacht
- Handelsrechnung
- Falls ein Präferenzdokument erstellt werden soll, sind zusätzliche Unterlagen notwendig – wir informieren Sie darüber bei Bedarf.
Einfuhr:
- Vollmacht
- Handelsrechnung
- ggf. EUR.1 / ATR / Ursprungszeugnis
- Packliste
- AWB / BL oder CMR
Beauftragung und Dokumentenprüfung
Sie erteilen uns den Auftrag, indem Sie uns alle erforderlichen Unterlagen vollständig zusenden. Um alles Weitere kümmern wir uns. Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Auftrag nur bearbeiten können, wenn uns alle benötigten Informationen und Unterlagen vollständig vorliegen.
Erhalt Ihrer Zolldokumente
Je nachdem, welches Zolldokument Sie bei uns bestellt haben, erhalten Sie dieses nach Fertigstellung entweder per E-Mail (z. B. das Ausfuhrbegleitdokument) oder nach Absprache (z. B. EUR.1, ATR etc.).
Einfuhr
Im Falle einer Importsendung werden wir Sie informieren, dass Ihre Sendung verzollt wurde.
Sollen wir für Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft erstellen?
Kontaktieren Sie uns – wir kümmern uns um den Rest!