Verzollung

Für Importe und Exporte in Länder außerhalb der EU (Drittland).

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Zollabwicklung an allen deutschen Zollämtern

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Sollen wir die Verzollung für Sie übernehmen? Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!

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Was ist eine Verzollung?

Verzollung bezeichnet den gesamten Prozess der Zollabfertigung, einschließlich der Zollanmeldung, Prüfung, Abgabenberechnung und ggf. Dokumentenkontrolle. Wenn der Zoll die Anmeldung als korrekt anerkennt, wird die Ware freigegeben. Der Begriff wird sowohl für die Import- als auch die Exportabfertigung verwendet und beschreibt den vollständigen Ablauf beim Zoll – unabhängig davon, ob die Waren das Land verlassen (Ausfuhr) oder eintreffen (Einfuhr).

Wenn Sie Waren aus Nicht-EU-Ländern importieren oder in solche exportieren, sind Sie verpflichtet, eine entsprechende Zollanmeldung abzugeben. Bei Verstößen gegen diese Pflicht drohen je nach Schwere der Tat Ordnungswidrigkeiten oder strafrechtliche Konsequenzen.

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Zollagentur ZFZ

110% Service für Zollabwicklung und Außenhandel .

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Was versteht man unter einer ATLAS-Verzollung?

Die ATLAS-Verzollung bezeichnet die elektronische Zollanmeldung von Waren beim Zoll über das ATLAS-System (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem). Insbesondere im gewerblichen Warenverkehr müssen alle Einfuhr- und Ausfuhranmeldungen verpflichtend über dieses System erfolgen. Das ATLAS-System sorgt für eine schnelle, standardisierte und rechtskonforme Abwicklung der Zollformalitäten, sodass Waren effizient importiert oder exportiert werden können.

Was wir in Sachen Verzollung für Sie tun können:

Als erfahrener Zollagent übernehmen wir für Sie die komplette Verzollung Ihrer Im- und Exporte. Unser Team sorgt dafür, dass Ihre Waren rechtzeitig und fehlerfrei angemeldet werden, alle Vorschriften eingehalten werden und Ihre Lieferungen reibungslos die Zollabfertigung passieren. So sparen Sie Zeit, vermeiden Verzögerungen und können sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren.

Für die Einfuhr von Waren aus Drittländern

Zollabwicklung Ausfuhr

Für die Ausfuhr von Waren in Drittländer

Ihre Vorteile

Verzollung – schnell und sicher durch den Zoll mit ZFZ 

Unsere Verzollungsservices sorgen dafür, dass Ihre Waren reibungslos und ohne Verzögerungen den Zoll passieren. ZFZ übernimmt sämtliche Zollformalitäten – von der Einfuhr– und Ausfuhranmeldung bis zur korrekten Abwicklung der Zollgebühren. So gelangen Ihre Waren schnell und sicher durch den Zoll, während Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können. Vertrauen Sie auf unseren persönlichen Service: Wir begleiten Sie zuverlässig bei jedem Schritt der Verzollung.

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Verzollung durch den Profi

Unsere Experten sorgen dafür, dass Ihre Waren rechtssicher und effizient durch den Zoll gelangen – ohne Verzögerungen oder Fehler.

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Risikominimierung & Zeitersparnis

Durch die professionelle Abwicklung reduzieren Sie Risiken wie Nachzahlungen oder Bußgelder und sparen wertvolle Zeit für Ihr Unternehmen.

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Langjährige Erfahrung

Dank unserer langjährigen Praxis im internationalen Warenverkehr finden wir selbst für komplexe Zollfälle die passende Lösung.

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Spürbare Entlastung

Wir übernehmen alle Formalitäten und Prozesse, sodass Ihre internen Ressourcen geschont werden.

Wie läuft eine Verzollung ab? 

Bei der Verzollung werden sämtliche Angaben zu Ihrer Ware sorgfältig geprüft. Dazu gehört unter anderem die Kontrolle, ob Genehmigungen oder Lizenzen erforderlich sind. In der Praxis erfolgt zunächst eine Vorprüfung – häufig durch Ihren Zollagenten oder Zolldienstleister –, um sicherzustellen, dass alle Daten vollständig und korrekt sind.

Nur bei fehlerfreien Angaben kann die Zollanmeldung reibungslos erfolgen und Ihre Waren passieren den Zoll ohne Verzögerungen. Liegen Unterlagen oder Informationen nicht korrekt vor, kann der Zoll die Anmeldung ablehnen, was zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führt. Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Ware offiziell beim Zoll angemeldet und die Abwicklung abgeschlossen.

Wir von ZFZ kümmern uns gerne um Ihre Verzollung und sorgen dafür, dass Ihre Waren schnell und sicher den Zoll passieren –
kontaktieren Sie uns noch heute für eine persönliche Beratung.

Was versteht man unter Verzollung zum freien Verkehr?

Bei der Verzollung zum freien Verkehr handelt es sich um ein Zollverfahren, bei dem importierte Waren aus Nicht-EU-Ländern alle notwendigen Abgaben und Formalitäten durchlaufen, sodass sie rechtlich als EU-Ware gelten. Erst nach der Entrichtung von Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer darf über die Ware uneingeschränkt verfügt werden – sie kann verkauft, verarbeitet oder weitertransportiert werden.

 

Bei ZFZ sorgen wir dafür, dass Ihre Importe effizient und korrekt zum freien Verkehr angemeldet werden.

FAQs

Häufige Fragen: Verzollung

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Verzollung. Klicken Sie auf die jeweilige Frage, um weitere Informationen zu erhalten.

Was versteht man unter Verzollung?

Verzollung bezeichnet den gesamten Prozess der Zollabfertigung, bei dem Waren beim Import oder Export angemeldet, geprüft und freigegeben werden. Sie umfasst unter anderem die Berechnung von Abgaben und die Kontrolle der erforderlichen Dokumente. ZFZ unterstützt Unternehmen dabei, diesen Prozess effizient und rechtskonform abzuwickeln.

Was bedeutet verzollt?

„Verzollt“ bedeutet, dass eine Ware alle notwendigen Zollformalitäten durchlaufen haben und anfallenden Abgaben berechnet und bezahlt wurden: Die Ware wurde von der Zollbehörde freigegeben, damit sie legal in das Zollgebiet eingeführt oder daraus ausgeführt werden kann. Danach dürfen die Waren innerhalb des Zolls oder in den freien Markt gelangen.

Was genau wird bei der Verzollung gemacht?

Bei der Verzollung führt der Zollagent zunächst eine Vorprüfung aller Daten und Unterlagen durch, um sicherzustellen, dass alle Angaben vollständig und korrekt sind. Anschließend wird die Ware dann beim Zoll angemeldet. Nur wenn alles stimmt, kann die Ware ohne Verzögerungen vom Zoll freigegeben werden.

Wann wird die Ware verzollt?

Eine Ware wird verzollt, sobald sie die vorgeschriebene Zollabfertigung durchlaufen hat und vom Zoll zur Einfuhr oder Ausfuhr freigegeben wird.

  • Beim Import: Die Verzollung erfolgt, wenn alle Angaben geprüft, Abgaben (Zölle, Steuern) entrichtet und die Unterlagen vollständig sind. Erst dann überlässt der Zoll die Ware in den zollrechtlich freien Verkehr.
  • Beim Export: Auch hier prüft der Zoll die Anmeldung und gibt die Ware frei. Dies geschieht mit der Ausstellung des Ausfuhrbegleitdokuments, das die legale Ausfuhr bestätigt.

Erst nach dieser Freigabe gilt die Ware als verzollt und darf entsprechend in den freien Verkehr (Import) oder aus der EU ausgeführt (Export) werden.

Muss jede Ware verzollt werden?

Ja, grundsätzlich müssen alle Waren aus Nicht-EU-Ländern beim Zoll angemeldet werden. Für private Kleinsendungen gelten Freigrenzen, bei gewerblichen Importen besteht die Abgabenpflicht meist ab dem ersten Euro. Beim Export prüft der Zoll ebenfalls die Anmeldung und gibt die Ware erst nach erfolgter Abfertigung frei.

Kontakt

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Keine Sorge. Wir machen es Ihnen ganz einfach: Rufen Sie uns an – wir übernehmen die Verzollung für Sie.

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